Sexuelle Übergriffe: Zehn Jahre Haft für Vorarlberger Großvater

(Symbolbild)
Ein einschlägig vorbestrafter Pensionist verging sich zum zweiten Mal an seiner Enkelin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Vorarlberger Rentner ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen einer Reihe von sexuellen Übergriffen auf seine Enkelin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem der 70-Jährige die Vorwürfe beim Prozessauftakt im vergangenen September abgestritten bzw. beschönigt hatte, setzte es nun einen Schuldspruch. Dem Opfer wurden 21.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es handelte sich bereits um die zweite Verurteilung des Mannes zulasten der Betroffenen. Bereits vor zehn Jahren war der Großvater wegen Missbrauchs seiner Enkelin schuldig erkannt worden. Diese war damals fünf Jahre alt. In weiterer Folge soll sich der Mann zwischen 2013 und 2016 erneut an dem Mädchen vergangen haben, wobei die Tathandlungen weit gravierender waren als im ersten Verfahren. Sogar Vergewaltigung war dieses Mal inkriminiert.

Schwere Körperverletzung

Eine von der Justiz beigezogene Gutachterin qualifizierte die daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Mädchens eindeutig als schwere Körperverletzung. Neben dem Schmerzengeld, das der Großvater zu bezahlen hat, haftet der Mann dem erstinstanzlichen Urteil zufolge für allfällige zukünftige Folgeschäden. Mildernd war bei der Strafbemessung das teilweise Geständnis, wenngleich der vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte hätte hauptsächlich "verheimlicht und verniedlicht". Außerdem wurde das hohe Alter des Mannes strafmildernd berücksichtigt. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum, die Vielzahl der Übergriffe und das getrübte Vorleben des 70-Jährigen.

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