Security-Firma soll gefälschte Stundenlisten verrechnet haben

Symbolbild
18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, lautet das Urteil für den 37 Jahre alten Ex-Geschäftsführer der Security-Firma G4S in Kärnten, das am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt gefällt worden ist. „Ich war einfach dumm“, erklärte er sein Fehlverhalten. Die Malversationen seien von der Zentrale in Wien initiiert worden, er habe die Anweisungen unhinterfragt exekutiert.
Konkret warf er seinem Vater, damals G4S-Vorstand, und dem Vorstandschef des Unternehmens vor, von den gefälschten Stundenlisten gewusst zu haben. Oberstaatsanwalt Rene Ruprecht kündigte daraufhin an, die Anklagebehörde werde ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Ex-Vorstände einleiten.
Auftrag „unbedingt gewinnen“
Das Unternehmen hatte der Stadt ein Angebot für die Parkraumbewirtschaftung gemacht, das laut Sachverständigem der Firma jedenfalls Verluste gebracht hätte. Der Angeklagte begründete das damit, dass es aus Wien geheißen habe, man müsse diesen Auftrag aus Prestigegründen „unbedingt gewinnen“.
Pausen als Arbeitszeit verrechnet
Damit unter dem Strich trotzdem ein Gewinn für die Firma herausschaute, wurden der Stadt etwa die Pausen der Mitarbeiter als Arbeitszeit verrechnet, obwohl dies in einer Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen war. Die Stundenlisten wurden jahrelang doppelt geführt, die eine diente zur internen Verrechnung, die andere wurde für die Abrechnungen mit der Stadt herangezogen.
„Ohne Verrechnung der Pausen wäre sich das finanziell für uns nicht ausgegangen“, sagte der Ex-Geschäftsführer. „Hat ihr Vater das gedeckt?“, wollte Richter Christian Liebhauser-Karl wissen, der dem Schöffensenat vorsaß. „Ja, es war seine Vorgabe“, so die Antwort. Die Frage, ob seitens der Stadt jemand über die Vorgangsweise informiert war, verneinte der Angeklagte.
Strafmandate storniert
Zweiter Anklagepunkt war der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der ehemalige Geschäftsführer hatte, wie viele „Parksheriffs“ auch, zahlreiche Strafmandate nachträglich wieder storniert, obwohl es dafür keinen sachlichen Grund gegeben hatte. Auch das gab er zu und begründete die Vorgangsweise damit, dass er von Stadtpolitikern unter Druck gesetzt worden sei. So habe es zu ihm geheißen, er müsse die Stornos machen, „sonst verliert die Firma den Auftrag“. Daher habe er sich gefügt.
Nicht rechtskräftig
Nach kurzer Beratung verkündete Liebhauser-Karl das Urteil: 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Dazu wurde der Mann zur Rückzahlung des Schadens an die Stadt verurteilt, muss also 272.000 Euro zahlen. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Spruch ist damit nicht rechtskräftig.
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