Schwiegertochter zu Raub angestiftet: 20 Monate unbedingt

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Die bereits verurteilte Schwiegertochter raubte 91-Jähriger Wertgegenstände in Höhe von 250.000. Die Altenpflegerin war nicht geständig.

Eine 59-Jährige ist am Mittwoch wegen Anstiftung ihrer bereits verurteilten Schwiegertochter zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Wie der Gerichtssprecher mitteilte, erfolgte der Schuldspruch wegen der Beitragstäterschaft der Frau zum Raub. Sie soll ihre Schwiegertochter zum Raub von Wertgegenständen in der Höhe von 250.000 Euro an einer pflegebedürftigen Seniorin im Februar 2017 im Pinzgau angestiftet haben.

Die Angeklagte stand zudem wegen schweren Einbruchsdiebstählen mit einem Gesamtschaden von 35.000 Euro vor Gericht. Von den Diebstahlsvorwürfen wurde die Altenpflegerin im Zweifel freigesprochen. Die nicht geständige 59-Jährige verzichtete wie die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Schwiegertochter bereits im Gefängnis

Die Beschuldigte und ihre Schwiegertochter, beide Slowakinnen, arbeiteten im Jahr 2017 als 24-Stunden-Pflegerinnen. Die Schwiegertochter hatte bei einem Prozess im Mai 2018 am Landesgericht Salzburg ein reumütiges Geständnis in der Causa abgelegt. Sie habe der 91-jährigen Pinzgauer Gastronomin nach Verabreichung einer höheren Dosis des Medikaments "Dominal" als von Arzt verordnet in einen tiefen Schlaf versetzt und ihr aus der Wohnung und dem Safe im Schlafzimmer 21.500 Euro an Bargeld, Goldschmuck im Wert von rund 230.000 Euro und ein Silberbesteck gestohlen. Ihr Mann und ihre Schwiegermutter hätten sie dazu angestiftet und das Diebesgut veräußert. Die 30-Jährige wurde zu fünf Jahren unbedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Sie hat seit 2014 weitere acht Diebstähle zum Nachteil von Pflegebedürftigen in ganz Österreich begangen.

Angeklagte beteuerte ihre Unschuld

Am Mittwoch musste sich die Schwiegermutter, die sich in Untersuchungshaft befindet, wegen Beitragstäterschaft zum Raub an der Pinzgauerin verantworten. Sie wies die Anschuldigungen zurück, wonach sie ihre Angehörige am Handy dazu aufgefordert habe, sie könne die "Oma" in ein Koma versetzen und dann den Tresor der fest Schlafenden ausräumen. Die 59-Jährige beteuerte, sie habe nur gesagt, "wenn Ältere Schmerzen haben, kann man ruhig eine Tablette Dominal verabreichen, damit es ihnen besser geht", übersetzte die Dolmetscherin. Schuldig fühle sie sich nur insofern, als dass sie die Schwiegertochter nicht konkret an der Ausführung der Tat gehindert habe. Sie habe aber weder die 30-Jährige zur Tat angestiftet, noch habe sie einen Beitrag dazu geleistet oder selbst jemanden bestohlen.

Die Schwiegertochter hatte die Handytelefonate mit ihrer Verwandten zum Teil aufgezeichnet. Die teils belastenden Gespräche wurden von der Polizei sichergestellt und ausgewertet. Doch die Beschuldigte bestritt derartige Gespräche und sagte zum vorsitzenden Richter Christoph Rother, sie könne das nicht gewesen sein. Die gespeicherte Handynummer sei nicht ihre, sie habe ein andere Nummer. Sie sprach von einer Racheaktion der Schwiegertochter, mit der sie sich nicht verstanden habe. Ihre Schwiegertochter habe alles erfunden, um ihr zu schaden. "Ich bin auch gerne bereit, mich einem Lügendetektor-Test zu unterziehen", sagte die bisher unbescholtene Frau.

Allerdings hatte die Schwiegertochter heute im Zeugenstand erklärt, ihre Aussagen im Prozess 2018 würden stimmen, meinte aber, sie könne sich jetzt nicht mehr daran erinnern, ob sie am Handy mit der Schwiegermutter tatsächlich über den Schmuck der Pinzgauerin und über das Wegwischen von Fingerabdrücken gesprochen habe.

Die Slowakin bestritt auch den zweiten Anklagepunkt, wonach sie im Jahr 2017 als 24-Stunden-Pflegekraft zwei Opfern in Klagenfurt und Wels Wertgegenstände in Höhe von rund 35.000 Euro gestohlen habe.

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