Schwiegermutter grundlos in Psychiatrie gebracht: Polizist verurteilt

(Symbolbild)
Frau wurde mit Hilfe des Stadtarztes eingewiesen. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein Polizist ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs zu einem halben Jahr bedingter Haft und 16.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Vorarlberger wurde vorgeworfen, seine Schwiegermutter nach den Weihnachtsfeiertagen 2015 unter Mithilfe des Stadtarztes ohne vorherige Untersuchung in die Psychiatrie einweisen gelassen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen den Arzt, der ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs angeklagt war, wurde gegen eine Diversion von 10.000 Euro und 1.000 Euro Teilschmerzensgeld für die Frau fallengelassen. Er gilt also weiterhin als nicht vorbestraft. Die Gewährung der Diversion erklärte das Gericht damit, dass der Stadtarzt, obwohl er sich rechtlich als nicht schuldig bekannt hatte, vor Gericht sein Fehlverhalten einsah.

Selbstmordgefahr

Laut Anklage eskalierte kurz nach Weihnachten ein Streit innerhalb der Familie, angeblich terrorisierte die Frau die Familienmitglieder und drohte auch mit Selbstmord. Er habe seine Schwiegermutter aus Angst einweisen lassen wollen, rechtfertigte sich der Mann vor Gericht. Dem Stadtarzt habe er deshalb die Turbulenzen rund um die Feiertage geschildert und auch bereits angedeutet, die Mutter seiner Lebensgefährtin wolle sich umbringen.

Der Stadtarzt war mit der sofortigen Verbringung in die Psychiatrie einverstanden und verzichtete auf eine persönliche Untersuchung der Patientin. Stattdessen stützte er sich in seinem Urteil allein auf die Schilderungen des Beamten und stellte die für die Einweisung nötigen Papiere aus. Die vorläufige Diagnose lautete auf ausgeprägte Stimmungsschwankungen. Der behandelnde Arzt im Landeskrankenhaus Rankweil schickte die Frau allerdings wieder nach Hause, offenbar war keine Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar.

Nach dem Unterbringungsgesetz ist eine persönliche Untersuchung des Betroffenen vorgeschrieben, dies allerdings ignorierten beide Beschuldigten, so das Gericht. Während der Arzt sein Fehlverhalten bedauerte, stritt der Polizist vor Gericht alle Vorwürfe ab. Ihm sei es um das Wohl seiner drei Kinder gegangen, er habe aber den Arzt nie zu einer Einweisung anstiften wollen. Diesen an sich guten Vorsatz erkannte die Richterin zwar an, erklärte aber auch, dass der Schutz der Familie nicht mit rechtswidrigen Mitteln erreicht werden dürfe. Das Urteil gegen den Polizisten ist nicht rechtskräftig.

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