Schuldspruch nach Tod bei Faschingsumzug

Ein hölzernes Rednerpult mit Mikrofonen und einem Stuhl im Hintergrund.
21-Jähriger nach Faschingswagenbrand zu Geldstrafe verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Nach dem Tod eines 37-Jährigen bei einem Faschingswagenbrand im Februar 2012 ist ein 21-jähriger Tiroler am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gerichtssprecher Andreas Stutter bestätigte entsprechende Medienberichte.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Berufung an. 3.960 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt, und Schmerzensgeld in der Höhe von 13.000 Euro wurden dem Angeklagten von Richterin Nadja Obwieser laut Medienberichten auferlegt.

Kostüm fing Feuer

Das Kostüm des 37-Jährigen war während eines Umzugs mit einer Heizkanone des Angeklagten in Berührung gekommen und hatte daraufhin Feuer gefangen. Der Mann war drei Wochen später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen.

Der Beschuldigte hatte die Heizkanone in dem Faschingsumzugswagen aufgestellt, um die anwesenden Kinder zu wärmen. Er selbst hatte den Umzugswagen daraufhin jedoch verlassen müssen und hatte es verabsäumt, jemand anderen mit der Überwachung der Heizkanone zu beauftragen.

Der Tiroler war bereits im Oktober 2012 schuldig gesprochen und zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte den Schuldspruch jedoch wieder aufgehoben. Das Verfahren war daraufhin neu aufgerollt worden.

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