Schadenersatzforderung nach Baby-Verwechslung

Mehrere Neugeborene liegen in ihren Betten in einem Krankenhaus.
Nach Bekanntwerden einer möglichen Verwechslung von Babys am LKH Graz vor 25 Jahren, fordern die betroffene Mutter und ihre Tochter von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft 255.000 Euro Schmerzensgeld.

Nach Bekanntwerden einer möglichen Verwechslung von Babys am LKH Graz vor 25 Jahren, fordern die heute junge Frau und deren vermeintliche Mutter von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) vorerst außergerichtlich Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung von 255.000 Euro. Die KAGes will auf die Forderung nicht eingehen, wurde am Donnerstag gegenüber der APA von der KAGes festgehalten.

Laut Staatsanwaltschaft ist der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall einer möglichen Baby-Verwechslung strafrechtlich verjährt. Der jungen Frau, die im Frühjahr 2014 zufällig bei einer Blutspende von der Verwechslung erfuhr, sowie ihrer vermeintlichen Mutter steht aber noch der zivilrechtliche Weg offen. Hier gelten die schadenersatzrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

„Keine Haftungsgrundlage“

Die KAGes bestätigte gegenüber der APA am Donnerstag eine Meldung des ORF Steiermark, wonach seit rund zwei Monaten ein Schreiben des Grazer Anwalts Gunther Ledolter vorliegt. Ledolter erklärte Donnerstagnachmittag im APA-Gespräch, dass er über die Höhe der Schadensersatzforderung keine Auskunft geben werde. Die in Medien kolportierten 255.000 Euro - je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter - seien jedoch in seinen Augen ein angemessener Betrag.

Der derzeit zur Verfügung stehende Kenntnisstand stelle „keine zivilrechtliche Haftungsgrundlage für eine außergerichtliche Schadensregulierung“ dar, hieß es dafür in der Stellungnahme des LKH-Uniklinikums Graz. „Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen“, hob das Uniklinikum in einer Aussendung hervor.

Nach der Ankündigung der KAGes, der Schadenersatzforderung nicht nachkommen zu wollen, entscheide die Familie nun, ob sie den Weg zum Zivilgericht gehen werde, erklärt ihr Anwalt Gunther Ledolter.

200 Frauen

Wenn die Verwechslung der Babys am LKH Graz vor sich gegangen sein sollte, dann könnten rund 200 junge Frauen, die in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 auf der Geburtenstation des Grazer LKH-Universitätsklinikums auf die Welt gekommen sind, als vertauschtes Kind infrage kommen. Das LKH Graz hat im Jänner 2016 für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz in diesem Zeitraum geboren wurden (wie auch ihren Müttern) die Durchführung von kostenlosen DNA-Tests angeboten. 30 Frauen - davon 20 Töchter - haben die Tests durchführen lassen. Alle waren negativ.

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