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Sand im Getriebe der Verwaltungsreform
Oberster Gerichtshof hob Abbrefungen von Beamten auf.
08/12/2013, 11:18 AM
Die Gemeinde- und Verwaltungsreform in der Steiermark geht nicht so glatt über die Bühne, wie sich das SPÖ und ÖVP vorstellen. Viele Bürgermeister wollen ihre Gemeinden nicht verlieren und treten gegen die Fusionen mit Nachbarn auf.
Auch Spitzenbeamte wollen ihre Jobs nicht so ohne weiteres aufgeben: Fünf frühere Abteilungs- und ein Fachabteilungsleiter bekämpften ihren Rauswurf aus dem lukrativen Amt vor dem Höchstgericht. Zwei bekamen nun vom Verwaltungsgerichtshof recht.
OGH-Entscheid
Die beiden Erkenntnisse vom Juni wurden nun veröffentlicht, sie betreffen einen Abteilungsleiter und einen Fachabteilungsleiter. In beiden Fällen hob das Höchstgericht die Abberufungsbescheide aus ihrem Amt als rechtswidrig auf. Drei weitere Entscheidungen sind noch offen, eine Beamtin zog ihre Berufung zurück und ließ sich versetzen. Personalchef Bernhard Langmann nimmt die Korrektur der Höchstrichter aber gelassen. „Das ist ja nur aus formalen Gründen passiert. Wir werden die Bescheide neu schreiben und schauen, dass sie halten.“
Die betroffenen Spitzenbeamten hätten längst andere Positionen zugewiesen bekommen. Er vermutet hinter den Beschwerden auch „Befindlichkeitssachen. Die Reform war ja nicht für alle leicht.“ 48 Abteilungen hatte die Landesregierung bisher, daraus wurden im Zuge der Verwaltungsreform 16 plus neun Fachabteilungen. Damit wurden auch die Chefsessel auf die Hälfte reduziert.
„Da hat sich natürlich etwas geändert“, betont Langmann, auch hinsichtlich der Gage: Das Salär der Spitzenbeamten kann zwar nicht verändert werden, aber es wurde eingefroren. „Es gibt also finanzielle Einbußen.“
Doch die Landespolitik hat in der Personalbereich Sparvorgaben von 15 Millionen Euro errechnet, die aus der Verwaltung kommen sollen. Bis 2015 soll es 6500 Dienstposten geben, das wäre ein Minus von 700 Posten. „Wir haben bereits weit mehr als die Hälfte geschafft“, betont Langmann.
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