Salzburg: Vater und Sohn zwangen junge Frau zur Abtreibung

Salzburg: Vater und Sohn zwangen junge Frau zur Abtreibung
Ein von den beiden Verurteilten ungewolltes Kind war von der Freundin des Sohnes abgetrieben worden. Sie habe das aber nicht gewollt.

Wegen "Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren" sind am Freitag am Landesgericht Salzburg ein 22-jähriger Mann und sein 53-jähriger Vater nicht rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen von sieben bzw. sechs Monaten verurteilt worden. Die Beschuldigten haben dem Urteil zufolge die Freundin des Sohnes zur Abtreibung durch einen Arzt genötigt.

Die Bewährungsstrafen für die bisher unbescholtenen Angeklagten mit türkischem Migrationshintergrund wurden unter einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Zudem müssen beide 500 Euro Teilschmerzensgeld zur ungeteilten Hand an die junge Frau zahlen, der Sohn noch weitere 300 Euro.

Vater und Sohn sollen mit dem Tode gedroht haben

Strafrichterin Barbara Peschka hielt die belastenden Angaben der nunmehrigen Ex-Freundin des Sohnes für glaubwürdig. Die 22-Jährige schilderte, dass ihr damaliger Freund sie im Jänner 2018 in Salzburg in der siebenten Schwangerschaftswoche mit dem Tode bedroht habe. "Er sagte in einem persönlichen Gespräch mit mir, ich muss das Kind weg machen. Als ich antwortete, 'ich will nicht', sagte er, er bringt mich um oder sich selber." Eine Woche zuvor habe er sie im Streit fest geschubst. Dabei sei sie zu Boden gefallen und habe sich eine Rippe gebrochen. Dem Gericht wurde eine ärztliche Bestätigung übermittelt.

Auch der 53-Jährige habe ihr gedroht, und zwar in Anwesenheit des Sohnes in ihrer Wohnung, sagte die Frau. Der Vater habe ihr erklärt, dass er sie in seiner Familie nicht haben wolle und sie seinen Sohn nicht heiraten könne. "Er sagte, wenn ich nicht abtreibe, bringt er mich und seinen Sohn um", so die Zeugin. Ihr damaliger Freund habe sie zum Abtreibungstermin in der achten Schwangerschaftswoche begleitet. Als die Sekretärin sie gefragt habe, ob sie zur Abtreibung einwillige, habe ihr Freund erklärt, "ja, sie will", erklärte die Frau. Sie selbst habe lange geweint und schließlich eingewilligt. "Ich habe Angst gehabt", sagte sie, "sie haben mich psychisch unter Druck gesetzt. Wenn die Drohung nicht gewesen wäre, wäre es gut möglich gewesen, dass ich mir das überlegt hätte."

Der 22-jährige Angeklagte erklärte, er habe die Drohung, er werde seine Freundin umbringen, falls sie das Kind nicht abtreibe, auf WhatsApp geschrieben. Er habe das nicht ernst gemeint, er sei damals alkoholisiert gewesen. Zwei, drei Tage später habe er ihr erklärt, sie habe schon ein Kind von einem anderen Mann, und sie beide hätten zu wenig Einkommen, um für ein weiteres Kind zu sorgen. "Sie hat es eingesehen", sagte der Angeklagte. Er gestand ein, die Frau im Jänner 2018 geschubst und bei einem weiteren Streit im Jänner 2019 ihr mit der Faust auf den Arm geschlagen zu haben. Sein Verteidiger verwies auf die "problematische Beziehung" des Sohnes mit der Freundin und auf den "Kulturkreis, der ein anderer ist als wir uns das vorstellen". Der Wunsch nach einer Abtreibung seines Mandanten beruhe auch auf einer "fehlenden Sozialisierung".

Vater hätte nichts von Schwangerschaft gewusst

Der 53-Jährige beteuerte seine Unschuld. Dass er die Frau in ihrer Wohnung mit dem Umbringen bedroht hätte, stimme nicht. "Sie lügt", sagte er zur Richterin. Er sei nicht in der Wohnung der Frau gewesen, sondern habe sie einmal vor einem Einkaufszentrum getroffen. Dort habe er ihr erklärt, dass er sie als Familienmitglied nicht akzeptieren werde. "Ich habe von anderen Leuten viel Schlechtes über diese Frau gehört." Er sei traurig über die Abtreibung, sagte der Angeklagte. Er hätte sich über ein Enkelkind gefreut, "aber nicht von dieser Frau". "Von der Schwangerschaft habe ich erst nach der Abtreibung erfahren."

Staatsanwalt sah schwere Nötigung

Die Richterin begründete den Schuldspruch damit, dass die junge Frau nicht abtreiben wollte und von den beiden Männern zu einer Einwilligung des Schwangerschaftsabbruches gedrängt worden sei. Auch wenn die Frau dann zu einem Arzt gesagt habe, sie wolle abtreiben, sei die Handlung der Beschuldigten strafbar. "Wenn man kein Kind will, muss man das vorher regeln", sagte Peschka. Man dürfe bei einer Schwangerschaft nicht die Frau dazu nötigen, abzutreiben.

Die Angeklagten wurden wegen Bestimmung zu einem Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht, Anm.) sowie wegen Nötigung durch Drohung mit einer Verletzung am Körper verurteilt. Der Sohn wurde auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Staatsanwalt hatte allerdings den beiden Männern schwere Nötigung durch Drohung mit dem Tode vorgeworfen, wobei besonders wichtige Interessen der genötigten Person verletzt worden seien. Er meldete "Nichtigkeit, Schuld und Strafe" an. Daraufhin meldeten auch die beiden Verteidiger volle Berufung an.

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