Salzburg Finanzen: Monika Rathgeber erneut vor Gericht

Bereits im Februar dieses Jahres wurde Monika Rathgeber wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Nun muss sich die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg erneut vor Gericht verantworten. Zur Verhandlung steht ein weiterer Teilaspekt des Finanzskandals, der 2012 das Land erschütterte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA) wirft ihr Untreue wegen zwei Zins-Swapgeschäften mit einem Schaden von rund 837.000 Euro zulasten des Landes vor.
"Ohne erforderliche Genehmigung abgeschlossen"
Rathgeber soll die "wirtschaftlich unvertretbaren und rein spekulativen" Zinstauschgeschäfte ohne erforderliche Genehmigung abgeschlossen haben. Teilweise sei dies gegen die ausdrückliche Dienstanweisung des Leiters der Finanzabteilung und gegen die Empfehlung des Finanzbeirates passiert. Laut WKStA habe sie die ihr eingeräumte Befugnis, über das Vermögen des Landes zu verfügen, wissentlich missbraucht. Konkret geht es um Geschäfte mit der Raiffeisen Bank International im Mai 2012 mit einer Nominale von 35 Millionen Euro und mit der Barclays Bank mit einer Nominale von 25 Millionen Euro im Juni 2012.
Rund ein Dutzend Medienvertreter war am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal anwesend. Den Vorsitz des Schöffensenats am Landesgericht Salzburg führt Richterin Martina Pfarrkirchner. Die Verteidigung von Rathgeber hat Rechtsanwalt Herbert Hübel übernommen. Ankläger ist wie schon im ersten Finanzskandal-Prozess Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic. Nach der Einvernahme der Angeklagten am Vormittag ist ab etwa 13.00 Uhr die Einvernahme der fünf beantragten Zeugen geplant. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Leiter der Finanzabteilung des Landes, Hofrat Eduard Paulus, weiters um einen Mitarbeiter und einer Sekretärin Rathgebers sowie um zwei damalige externe Mitglieder des Finanzbeirates.
Urteil für Freitag erwartet
Im Laufe des Prozesses wird am Donnerstag oder Freitag noch ein Sachverständigengutachten erörtert. Sollten keine Beweisanträge gestellt werden, wird das Urteil voraussichtlich am Freitagnachmittag verkündet. Im Falle eines Schuldspruches beträgt das Strafmaß bei Untreue aufgrund der Höhe des Schadens ein bis zehn Jahre Haft.
Rathgeber wurde in einem ersten Prozess wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung am 4. Februar 2016 zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Sie hat dem Urteil zufolge mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht. Rathgeber habe aus Loyalität zu ihrem Arbeitgeber den Gebietskörperschaften Mittel zugeschanzt, erklärte der Staatsanwalt. Laut dem Richter hat sie offenkundig ohne eigenen Bereicherungsvorsatz gehandelt. Rathgeber legte damals ein Geständnis ab. Im Juni trat sie ihre Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel an.
Nur Teilaspekt
Wie im ersten Prozess beleuchtet auch das aktuelle Verfahren nur einen Teilaspekt in der juristischen Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals. Die Ermittlungen zu einigen weiteren, umfangreichen Sachverhaltskomplexen sind noch nicht abgeschlossen. Zuletzt war noch gegen insgesamt zehn Beschuldigte, darunter auch Politiker, ermittelt worden, in die auch rund 700 hochspekulative Finanzgeschäfte fallen sowie ein Swap-Deal zwischen Stadt und Land im Jahr 2007 mit einem mutmaßlichen Schaden von rund 4,8 Millionen Euro zulasten des Landes. Der Finanzskandal wurde im Dezember 2012 publik und hat 2013 zu einem Regierungswechsel im Land Salzburg geführt.
Kommentare