Sachwalterschaft: Zahlen und Fakten
Reform ab 1. Juli
Beratung: Die Erwachsenenschutzvereine (bisher: Sachwaltervereine) wie das Vertretungsnetz beraten, führen Abklärungen für die Gerichte durch, vermitteln alternative Unterstützungsleistungen und schließen Vertretungsregelungen ab.
Angehörige reden mit: Familienmitglieder bekommen Auskunfts- und Mitspracherechte.
Aktuelles in Zahlen
55.000 Sachwalterschaften bestehen derzeit und müssen binnen fünfeinhalb Jahren beendet oder in Erwachsenenschutzvertretungen umgewandelt werden
17.000 Anregungen durch Angehörige oder Organisationen auf Vertretung gibt es pro Jahr.
Erwachsenenschutzrecht neu
Vorsorgevollmacht: Vor Notar, Anwalt oder Verein wird vermerkt, wer bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit
die Vertretung übernimmt.
Gewählte Vertretung: Wer Hilfe braucht, kann Vertreter selbst bestimmen.
Gesetzliche Vertretung: Bei Gefahr für sich selbst, wird verfügt, wer Vertreter ist (auch nahe Angehörige) .
Gerichtliche Vertretung: Gericht klärt, ob und wo jemand Vertretung braucht. Neu: Gewisse Mitsprache des Betroffenen.
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