Riesen-Streit um Luxuskaffeemaschine der ÖH Graz

Ein Student hat die Bakterien in Kaffeemaschinen untersucht.
Eine Kaffeemaschine um 6200 Euro soll mit Studierendenbeiträgen finanziert worden sein.

Unter den Studierendenvertretern der Grazer Karl-Franzens-Universität ist ein heftiger Konflikt entbrannt. Der Streitgegenstand: Eine Kaffeemaschine, genauer gesagt ein Nespresso-Tower mit Kostenpunkt 6200 Euro.

Die ÖH-Spitze, bestehend aus dem Verband Sozialistischer Studierender (VSSTÖ), der Grünen- und Alternativen Studierenden (GRAS) und der parteiunabhängigen Gruppierung FLUG, soll in widerrechtlicher Art und Weise das ihr zur Verfügung stehende Geld für den Erwerb und die Wartung der Kaffeemaschine in ihren Räumlichkeiten aufgewendet haben. So lautet jedenfalls der Vorwurf der JUNOS, der Studierendenorganisation der NEOS.

40.000 Euro in zehn Jahren

In den zehn Jahren, die die Maschine laut ÖH mindestens verwendbar sein wird, sollen laut den eigenen Kalkulationen des VSSTÖ, die dem KURIER vorliegen, Kosten von beinahe 40.000 Euro anfallen. Nicht zuletzt, weil die Wartung von einer externen Firma durchgeführt wird.

Dass diese Kosten durch die Beiträge Studierender beglichen werden, empört auch den Kommunistischen StudentInnenverband (KSV), der darüber hinaus den höheren Kilopreis des Kaffees in den benötigten Kapseln kritisiert.

Die ÖH hat auf die Vorwürfe bereits reagiert und personelle Konsequenzen gezogen. Während die Angelegenheit in einzelnen Medienberichten bereits als Kaffee-Affäre bezeichnet wird, hat der ÖH-Vorsitzende Bernhard Wieser die Geschäfte an seinen Stellvertreter abgegeben. Man werde für lückenlose Aufklärung sorgen, teilt die ÖH Graz auf ihrer Facebook-Seite mit.

Eine Sachverhaltsdarstellung soll mittlerweile auch an die Kontrollkommission des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt worden sein, in der um Überprüfung der Vorwürfe gebeten wurde.

Aktuell versucht die ÖH, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Sollte dies nicht gelingen, fordern die JUNOS, dass die Kosten den Verantwortlichen von ihrer Aufwandsentschädigung abgezogen werden, bis der Gesamtbetrag wieder zurück im ÖH Budget ist.

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