Registrierkassen fürs Grillhenderl

Heinz-Jörg Rath bräuchte Dutzende Registrierkassen für seine Verkäufststände
Der Verfassungsgerichtshof prüft Beschwerde von Unternehmern gegen die Registrierkassenpflicht.

Heinz-Jörg Rath verdient sein Geld mit Grillhenderln, aber so richtig zum Kochen bringt ihn die Registrierkassenpflicht. "Keiner hat sich überlegt, ist das praxisgerecht? Ich hoff’ halt, dass die Praxis anders ausschaut als die Theorie."

Der Obersteirer ist einer jener drei Unternehmer, die das Gesetz vor das Höchstgericht gebracht haben. Gemeinsam mit einem Tischlereibetrieb und einer Schmuckdesignerin brachte Raths "Josef Wilhelmer GmbH" die Beschwerde gegen die Registrierkassenpflicht ein, die in der gestern, Donnerstag, angelaufenen Frühjahrssession vom Verfassungsgerichtshof behandelt wird.

Unrentabel

Um das Kippen des Gesetzes gehe es ihm gar nicht so sehr, sondern um "Verhältnismäßigkeit", beteuert Rath. Er bräuchte neben den Registrierkassen für seine 15 fixen Grillhuhnstationen nämlich auch noch eine Reserve von bis zu 30 weiteren für diverse Feste, bei denen Ware ebenfalls verkauft wird. "Eine Kasse, die das kann, was wir brauchen, kostet um die 1000 Euro", rechnet Rath vor. "Da fängst dann zu überlegen an, ob du ein Fest am Wochenende überhaupt noch machst oder nicht. Es gibt Standorte, wo man jetzt schon grad mit einer null aussteigt." Die Kosten einfach so an die Kunden weiterzugeben, könne er sich auch nicht leisten. "Die bleiben ja dann aus, wenn du jedes Hendl um 50 Cent teurer machst."

Dazu kämen die extremen Bedingungen in seinen rund acht Quadratmeter kleinen Verkaufsständen, denen die Kassen nicht standhielten. "Im März beginnen schon die ganze Frühjahrsfestln, da ist es in der Früh noch kalt, dann wird’s warm", schildert Rath. "Es entsteht Kondenswasser. Das sind Bedingungen, die kann sich kaum jemand vorstellen. Jedes Vierteljahr oder halbe Jahr wird so eine Kasse dann kaputt."

Noch gilt eine Übergangsfrist, in Raths Ständen stehen noch keine Kassen. "Wir schreiben halt mit der Hand Belege und tragen das am Abend dann im Büro nach." Er hofft durch die Prüfung der Höchstrichter zumindest auf eine Ausnahmeregelung für seine Branche. "Wie viele Betriebe gibt’s denn schon, die im Freien arbeiten wie wir?"

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