Rechtsstreit um "Würstl Wolf": Stadt Salzburg erhielt Recht

Seit Jahren führt Wolfgang Reiner einen schier aussichtslosen Kampf gegen die Stadt Salzburg. Weil seine Imbiss-Bude "Würstl Wolf" in Salzburg-Itzling einem Kreisverkehr weichen musste, zog er vor Gericht - und muss nun eine neuerliche Niederlage verkraften: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die Enteignung zu Recht erfolgt ist. Offen ist allerdings noch die Höhe der Entschädigung.
Mit Bescheid vom 2. September 2009 war dem Antrag der Stadt auf Enteignung der gut 400 Quadratmeter großen Grundfläche nördlich der Science City stattgegeben worden. Der Antrag hatte sich gegen den Grundeigentümer Vivatis Capital Services und gegen den Betreiber des Würstelstandes, Wolfgang Reiner, gerichtet.
Die Beschwerde von "Würstl Wolf" gegen den Abrissbescheid hat der VwGH bereits im April 2010 rechtskräftig abgewiesen, im Sommer 2010 erfolgte schließlich der Abriss des Gebäudes. Der Enteignungsbescheid gegen den Grundeigentümer war allerdings vom VwGH aufgehoben worden. Das Land hatte daraufhin den Enteignungsbescheid gegen die Vivatis Capital Services erneuert, gegen den das Unternehmen abermals Beschwerde einbrachte. Diese wurde nun abgewiesen.
Entschädigung offen
Noch nicht geklärt ist die Frage der Entschädigung. Wolfgang Reiner hatte einen Betrag von 1,4 Millionen Euro eingefordert, laut heutiger Aussendung der Stadt sind es nun sogar 2,3 Mio. Euro. Im Enteignungsverfahren war ihm aber nur eine Entschädigung von 4.752 Euro zugesprochen worden. Dieser Rechtsstreit war bis zur Entscheidung durch das Höchstgericht unterbrochen und wird nun fortgeführt, nachdem Reiner den vom Land festgesetzten Tarif nicht akzeptiert hat.
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