Radikale Muslime in Gefängnissen sind Herausforderung für die Justiz

Polizisten in Kampfmontur führen einen Mann mit Handschellen ab, der sein Gesicht mit einem Blatt Papier bedeckt.
Terrorverdächtige und verurteilte Dschihadisten stellen die Justiz vor schwierige Aufgaben.

68 Dschihadisten, zurückgekehrte IS-Sympathisanten, islamistische Prediger sowie radikalisierte Muslime sitzen derzeit in Österreichs Haftanstalten ein. Entweder sind diese Häftlinge bereits in erster Instanz verurteilt oder warten in U-Haft auf ihre Prozesse. Auf diese Insassen legt die Justizwache besonderes Augenmerk – die Häftlinge dürfen sich in den Anstalten nicht begegnen. Schließlich besteht die Gefahr von Absprachen vor Prozessen, weiterer Radikalisierung, Verdunkelung sowie Flucht- und/oder Tatbegehung. Betroffen sind in erster Linie die Strafvollzugsanstalten Garsten, Karlau, Stein oder Suben.

General Josef Schmoll, Leiter des Strafvollzugs, sprach mit dem KURIER über die besonderen Herausforderung der Justizwachebeamten im Umgang mit inhaftierten Dschihadisten: "Es beginnt damit, dass die Zellen dieser Häftlinge in einer Anstalt weit auseinander liegen müssen. Da muss im Beleg umgeschichtet werden. Und es dürfen nicht zu viele dieser Personen in einer Anstalt untergebracht sein."

Risiko-Analyse

Die Vorsichtsmaßnahmen beginnen bereits bei den Einzelbefragungen vor Haftantritt. Psychologen, Spezialisten des Innenministeriums sowie Verfassungsschützer erstellen mit Dolmetschern eine Risiko-Analyse. Schmoll dazu: "Wir müssen uns ein konkretes Bild machen." Als weitere Vorsichtsmaßnahme werden die Zellen von Dschihadisten häufiger kontrolliert als jene von anderen Strafgefangenen.

Höchste Sicherheitsstufe besteht bei den Besuchen durch Verwandte und Bekannte: "Wir nennen das Glasbesuche. Häftling und Besucher sind durch eine Scheibe getrennt. Denn Kontakt ist nur über Telefon möglich." Die Justiz kann dabei einen Gesprächs-Mitschnitt anordnen. Schmoll weiter: "Bei dem kleinsten Verdacht einer Absprache oder eines untersagten Informationsaustausches wird der Besuch in der Sekunde abgebrochen. Experten sichten das Gespräch umgehend."

Als wichtigsten Parameter jedoch sieht Schmoll die 3400 Justizwachebeamten: "Denn sie sind quasi unsere lebende Alarmanlage und sind auch zeitlich intensiv mit den Häftlingen in Kontakt. Sie erkennen, wie die Person tickt, ob Nervosität da ist. Wirkliche Feinheiten erkennen nur die Beamten."

Dafür werden sie eigens von Kollegen des Staatsschutzes geschult. Drei Tage dauert die Ausbildung. Mittlerweile ist auch in der Grundausbildung eine Einschulung zum Thema Umgang mit Islamisten Pflicht. Auch die muslimischen Gefängnis-Seelsorger – in den Anstalten gilt Religionsfreiheit – werden vom Staatsschutz durchleuchtet, bevor sie von der Justiz zugelassen werden.

Auch bei Hofgängen, in Werkstätten, bei Arztbesuchen und beim Essen werden inhaftierte Dschihadisten getrennt. Die Frage, ob diese Isolation Aggression, etwa gegenüber dem Wachpersonal schürt, verneint Schmoll: "Diese Häftlinge werden eher ruhiger. Sie sind zum Beispiel nicht mit häufig aggressiven Tschetschenen vergleichbar."

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