Prozess: Obdachlosen aus blanker Wut in Wiener Park erschlagen

Prozess: Obdachlosen aus blanker Wut in Wiener Park erschlagen
Mit bloßen Fäusten und faustdickem Ast - Opfer erlitt offenen Bruch der Schädeldecke und ausgedehnte Hirnblutungen.

Weil er in blanker Wut im vorigen Sommer in einem Park in Wien-Landstraße einen 46-jährigen Mann mit bloßen Fäusten und einem faustdicken Ast erschlagen haben soll, muss sich ein Bauarbeiter am kommenden Freitag wegen Mordes am Landesgericht verantworten. Der Getötete soll ihn mit "maßlosen Beleidigungen, die bis ins Herz gingen" bedacht haben, wie in der Anklageschrift zum Motiv ausgeführt wird.

Der Angeklagte - ein gebürtiger Moldawier - war immer wieder in den Park gekommen, um ungestört mit seiner Ehefrau telefonieren zu können. So auch am Abend des 29. Juni. Allerdings fühlte sich diesmal ein Obdachloser, der sich regelmäßig in dem Park aufhielt, davon gestört. Er soll den 36-Jährigen während des laufenden Telefonats angestänkert und auf untergriffige Weise beschimpft haben.

Der bisher Unbescholtene sah schließlich rot. Laut Anklage versetzte der Bauarbeiter dem 46-Jährigen vier bis fünf Faustschläge ins Gesicht, worauf der Mann zu Boden ging. Als er sich aufrappeln wollte, folgten weitere Faustschläge, ehe der Angeklagte zu einem herumliegenden Ast griff. Mit diesem drosch er der Staatsanwaltschaft zufolge zumindest ein Dutzend Mal heftig auf den Kopf des Opfers ein.

Der Obdachlose hatte keine Überlebenschance. Er erlitt einen offenen Bruch der Schädeldecke und ausgedehnte Hirnblutungen. Der 36-Jährige entkleidete den Toten zur Gänze und bedeckte die Leiche mit Gestrüpp, Laub und Zweigen. Zu Hause stellte er dann allerdings fest, dass er am Tatort seine Brieftasche verloren hatte. Also begab er sich am nächsten Tag in den Park auf die Suche, wo zwischenzeitlich eine Spaziergängerin den Toten entdeckt hatte. Weil sich der 36-Jährige ausgesprochen auffällig verhielt und immer wieder den Tatort umkreiste, wurde man auf ihn aufmerksam. Die alarmierte Polizei nahm den Moldawier fest.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Angeklagte ein erhöhtes Gewaltpotenzial, eine höhere Erregbarkeit und eine mangelhafte Impulskontrolle auf, war zum Tatzeitpunkt aber voll zurechnungsfähig. Damit drohen ihm im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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