Prozess im Tötungsfall Zell am See: Langjährige Haftstrafen

Prozess im Tötungsfall Zell am See: Langjährige Haftstrafen
Zehn Jahre Haft für Erstangeklagten wegen Mordes - Zwölf Jahre Haft für Zweitangeklagten wegen Beitrag zum Mord und versuchter Bestimmung zu einem Raubmord - Nicht rechtskräftig.

Im fortgesetzten Geschworenenprozess gegen zwei Pinzgauer wegen der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See ist am Donnerstagabend am Landesgericht Salzburg ein Urteil gesprochen worden. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der 19-jährige Zweitangeklagte erhielt wegen Beitrag zum Mord zwölf Jahre Haft.

"Die Urteile sind nicht rechtskräftig", teilte Gerichtssprecher Peter Egger der APA mit. Das Schwurgericht gab zudem dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung der bisher unbescholtenen Burschen in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher statt. Der geständige Erstangeklagte wurde auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt, aber von dem Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Der nicht geständige Zweitangeklagte wurde ebenfalls wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und auch wegen versuchter Bestimmung zu einem Raubmord schuldig gesprochen. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

Kommentare