Prozess gegen oststeirischen Arzt muss wiederholt werden

Prozess gegen oststeirischen Arzt muss wiederholt werden
Das OLG ist der Meinung, dass Beweisergebnisse "nicht ausreichend erörtert" worden waren.

Der Prozess gegen einen oststeirischen Arzt, der nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden war, muss wiederholt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat der Berufung der Staatsanwaltschaft Graz stattgegeben. OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber bestätigte am Freitag im APA-Gespräch entsprechende Medienberichte.

Dieber zufolge ist das OLG der Meinung, dass Beweisergebnisse, die in der Hauptverhandlung zutage getreten waren, "nicht ausreichend erörtert" und daher die Urteilsannahme als "nicht ausreichend empfunden" wurde. Ein diesbezügliches Schreiben sei vergangene Woche an das Landesgericht Graz zugestellt worden. Damit muss der Prozess am Landesgericht noch einmal mit einem anderen Richter verhandelt werden. Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgerichts Graz, bestätigte den Erhalt des Schreibens und die Aufhebung des Urteils. Welcher Richter die Neuauflage verhandeln werde, sei noch offen, ebenso der genaue Termin.

"Verspäteter Rosenkrieg"?

Der Arzt aus der Oststeiermark ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, freigesprochen worden. Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist." Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung". Die schriftliche Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der schriftlichen Urteilsbegründung wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" Berufung eingebracht. Die Staatsanwaltschaft erklärte die Entscheidung zu berufen damit, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtskräftigen Freispruch "formelle Begründungsmängel geltend gemacht werden". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil "formell nicht richtig begründet". Außerdem werde die "Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft".

Kommentare