Prozess gegen Ex-Politiker: "Auf Kopf getreten wie bei einem Fußball"

Betrunkener Ex-Politiker soll nach Match Rapid-Fan schwer verletzt haben: Drei Jahre teilbedingte Haft, nicht rechtskräftig.

"Mir ist es kalt über den Rücken gelaufen, als ich gesehen habe, mit welcher Brutalität der Angeklagte da vorgegangen ist", erinnert sich die Staatsanwältin. Dieser Angeklagte, ein Ex-Nationalratsabgeordneter aus der Steiermark, soll nach einem Match einen Rapid-Fan niedergeschlagen und noch getreten haben, als der Mann schon bewusstlos am Boden lag. "Wie von Sinnen" sei der Angeklagte gewesen, beschreibt die Staatsanwältin am Mittwoch. "Er hat ihm auf den Kopf getreten wie auf einen Fußball."

"Schnapsrausch"

Der Steirer weicht in der Verhandlung aber dem eigentlichen Vorfall aus. Er spricht über Alkoholkonsum an jenem Abend, verpasste Straßenbahnfahrten, dass er nun in Therapie sei und "die Verantwortung" übernehme. "Ich bin so schockiert, was da passiert ist", beteuert er. "Da hat sich was entladen bei mir, der Schnapsrausch, der Stress in der Arbeit..."  Die Richterin kommentiert trocken, das könne es ja wohl nicht gewesen sein: "Wenn jeder, der Stress hat und trinkt, so was macht, wären wir alle im Krankenhaus."

Auf Video festgehalten

Die Beweislage ist dicht: Es gibt Zeugen und ein Video, das den gesamten Vorfall festhielt. "Warum?", fragt die Richterin mehrmals und verbittet sich Ausflüchte. "Sie weichen mir permanent aus. Damit sind wir von einem Geständnis  weit entfernt." Es sei "die Situation" gewesen, glaubt der Angeklagte, schließlich habe man ja schon zuvor gestritten mit dem späteren Opfer, das über den SK Sturm gelästert habe. "Aber Sie sind der einzige Sturm-Fan, der ihn attackiert", kommentiert die Richterin. Ja, gesteht der Angeklagte. "Wir krachen zamm, ich reiß ihn um."

Als ihn die Polizisten festnehmen wollte, habe sie der Verdächtige bedroht, schildert einer der Beamten am Mittwoch als Zeuge: "Er hat uns verarscht. Er hat gesagt, er ist Politiker, er wird Kickl und Kurz anrufen und dann werden wir Probleme bekommen."

Am frühen Nachmittag fällt das Urteil: Drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

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