Mutter tötet Kind beim Baden: In Anstalt eingewiesen
Nachdem eine 32-Jährige im vergangenen November ihr Baby beim Baden in einem Krankenhaus getötet haben soll, musste sie sich am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht verantworten.
Die Frau wurde von einem Geschworenengericht wegen grob fahrlässiger Tötung einstimmig verurteilt und soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Gleich zu Beginn des Prozesses sagte die Frau, dass sie die Tötung ihres Sohnes ausgeführt hatte und bekannte sich schuldig. Für die Staatsanwältin stand zu Beginn ihres Vortrages schon fest: "Die Frau war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Ihr war nicht bewusst, was sie tut, in ihrer Welt hat sie auch nicht anders können." Selbst nachdem sie ihren 14 Tage alten Sohn beim Baden erstickt bzw. ertränkt haben soll, sei ihr die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen.
Bereits Mutter
Um die Beweggründe der Frau zu kennen, wurde auf das Leben der 32-Jährigen zurückgeblickt. Mit 20 hatte sie einen Autounfall, bei dem ihr 17-jähriger Bruder starb. Sie war damals die Lenkerin, ihr Bruder Beifahrer. Sie lag einige Zeit im Koma. Nach ihrer Genesung beschloss sie, ihr Leben in einem christlichen Sinne zu führen und schloss sich einer freichristlichen Gemeinde an.
Schon nach der Geburt des ersten Kindes, das heute vier Jahre alt ist, habe die Frau Verhaltensänderungen gezeigt und eine Ärztin diagnostizierte eine bipolare Störung. Ihr wurden Medikamente verschrieben, die sie wieder absetzte, als sie zum zweiten Mal schwanger wurde. Die Verhaltensauffälligkeiten sollen sich daraufhin wiederholt haben.
Baby in Tüchern eingewickelt
Als ihr Sohn wegen Gelbsucht im Krankenhaus Zams stationär aufgenommen wurde, wollte sie ihn baden. Die Staatsanwältin führte aus, dass die 32-jährige Deutsche beim Baden eine Taufe durchführen wollte und deswegen den Buben unter Wasser drückte. Weil sie vorher das Baby mit Tüchern eingewickelt hatte, lag dieser Stoff auf seinem Kopf und dadurch sollen die Atemwege blockiert worden sein.
Das Kind hatte mehrmals erbrochen und war blau angelaufen, als ihr Mann das Zimmer betrat und Hilfe holte. Zwei Tage später verstarb das Kind in der Innsbrucker Klinik. Die Anklage sah einen bedingten Tötungsvorsatz und stufte die "Tat als Ausfluss ihrer Krankheit" ein.
Die 32-jährige Mutter sagte zur Richterin, sie dachte, ihr Sohn bekommt unter Wasser "immer noch Luft wie in der Gebärmutter". Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass der Bub keine Nabelschnur mehr habe. In einem "getriebenen Zustand" sei ihr der spontane Gedanke gekommen, das Baby zu taufen. Dabei habe sie ihn "richtig runtergedrückt".
Als das Kind erbrochen hatte, war sie der Meinung, dass aus dem Mund "die Gelbsucht herauskommt. Ich dachte, dass es positiv ist". Deswegen hatte es die Frau laut Verteidigung auch nie für möglich gehalten, dass sie das Kind schädigt. Es sei eine "tragische Fehlentscheidung" gewesen, die medikamentöse Behandlung der Frau vor der Schwangerschaft abzusetzen.
Bereits in der Kindheit Auffälligkeiten
Die psychiatrische Sachverständige erklärte, dass die Mutter "schwer krank" sei. Die Erkrankung sei dem "schizophrenen Erkrankungsspektrum" zuzuordnen. Daran würde man chronisch leiden und es sei "ganz essenziell, dass sie konstant behandelt wird". Bereits in der Kindheit hatte die Frau Auffälligkeiten gezeigt, die auf die Krankheit hingewiesen hätten. Sie gehe daher nicht davon aus, dass sie nur nach den Schwangerschaften zum Ausbruch gekommen sei. Möglicherweise wurde in der freichristlichen Kirche auch "einiges zugedeckt".
Zum Tatzeitpunkt sei die Frau ihrer Einschätzung nach "nicht in der Lage gewesen, die Realität zu erfassen". Ihre Emotion habe nicht mit der Situation übereingestimmt, da sie bei der Reanimation des Buben "lächelnd am Bett" gesessen sei und gefragt habe, ob sie das Kind nun stillen soll. "Was ihr einfällt, setzt sie um" - und es sei nicht vorhersehbar, was ihr einfällt. Die Krankheit "macht sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährlich. Davor sollte man andere und sie selbst schützen", so die Sachverständige.
Die Verteidigerin appellierte an die Geschworenen: "Die Frage die sie sich stellen müssen ist: War es Absicht?" Die 32-Jährige habe die Tötung nicht vorsätzlich ausgeführt und war sich der Gefahr ihres Handelns nicht bewusst. "Ich hoffe, dass durchgekommen ist, dass ich niemanden umbringen wollte, besonders nicht meinen Sohn", sagte die Mutter abschließend.
Die Entscheidungen, dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen als auch die Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, fielen einstimmig aus.
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