Pinzgauerin wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord verurteilt

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Die 24-jährige Frau wurde zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Eine 24-Jährige ist am Mittwoch wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord und wegen anderer Delikte von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Die bisher unbescholtene Frau soll im Jahr 2018 unter dem Pseudonym „Melanie“ einer psychisch labilen Freundin per Internet-Messengerdienst vorgeschlagen haben, sich gemeinsam umzubringen. Diesen Vorwurf bestritt die zum Teil geständige Pinzgauerin.

Die junge Frau wurde im Sinne der Anklage verurteilt, vom Vorwurf der Täuschung aber freigesprochen. Sie muss ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro und 890 Euro Schadensersatz zahlen.

Die Beschuldigte erhielt zudem eine Weisung zu einer Psychotherapie. Die Bewährungsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.

Das österreichische Suizidpräventionsportal 
www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahestehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.

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