Osterfestspiel-Affäre: Gericht ließ Angeklagten aus Krankenhaus holen

Ein Mann mit Brille und Anzug blickt nach oben.
Turbulenter Prozessbeginn am Landesgericht Salzburg.

Zwei Millionen Euro sollen drei ehemalige Verantwortliche der Salzburger Osterfestspiele laut Staatsanwaltschaft zwischen 2002 und 2009 in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Beim gestrigen Prozessauftakt am Landesgericht Salzburg ging es zunächst aber über Stunden vor allem um eine Frage: Ist Klaus K., der frühere Technische Direktor der Festspiele und Erstangeklagter, verhandlungsfähig oder nicht?

Zwangsvorführung

Laut einem Gutachten aus dem April ist er es aufgrund seiner psychischen Verfassung nicht, weshalb der 53-Jährige am Dienstag zunächst auch nicht vor Gericht erschienen ist. Ein neueres Gutachten vom vergangenen Sonntag besagt jedoch das Gegenteil, weshalb Richterin Daniela Meniuk-Prossinger den Angeklagten zwangsweise vorführen lassen wollte. K. befindet sich seit vergangenem Donnerstag in der Christian-Doppler-Klinik. Um ihm die Abholung durch die Polizei zu ersparen, übernahm das der Verteidiger des Angeklagten.

Der tauchte schließlich im Jogginganzug und auf Gehstöcke gestützt auf und erklärte, die Anklage nicht zu verstehen. Der Anwalt von K. forderte daraufhin ein neues Gutachten ein. Der Prozess musste immer wieder unterbrochen werden, damit K. sich erholen konnte.

Drei Beschuldigte

Angeklagt sind neben Kretschmer der Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), der bislang seine Unschuld beteuerte, und ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Kaufmann (56). Dem Erstangeklagten K. wird Untreue und schwerer gewerbsmäßiger Betrug mit einer Gesamtschadenssumme von rund 1,5 Mio. Euro zulasten der Osterfestspiele GmbH und der Salzburger Festspiele vorgeworfen.

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