Opfer um 96.000 Euro betrogen: Ein Jahr unbedingt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Die Angeklagte hatte sich als Ehefrau eines Ex-Politikers ausgegeben und so ihre Opfer abgezockt.

Eine Frau aus Deutschland stand heute, Freitag, wegen Betrugsvorwürfen in Salzburg vor Gericht. Die 55-Jährige soll sich als Ehefrau des früheren französischen Premierministers Dominique de Villepin ausgegeben und fünf mutmaßlichen Opfern insgesamt rund 96.000 Euro für Musikveranstaltungen herausgelockt haben.

Sie wurde wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner mitteilte, handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung am Amtsgericht München, wo die Frau bereits zu zehn Monaten Haft verurteilt wurde.

Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Bereits vorbestraft

Staatsanwältin Sandra Wimmer hatte der Angeklagten gewerbsmäßig schweren Betrug im Zeitraum von Juni 2009 bis Oktober 2010 vorgeworfen. Die in Deutschland mehrmals einschlägig vorbestrafte Frau soll nicht nur die Ehe mit dem Ex-Premier vorgetäuscht haben, sondern sich auch als Inhaberin einer Konzertagentur und Besitzerin von Häusern und Wohnungen in Nizza, München und London ausgegeben haben.

Die insgesamt 96.000 Euro hohen Darlehen habe sie sich unter dem Vorwand ausgeborgt, dass ihre Kreditkarte nicht funktioniere und Überweisungen nicht funktioniert hätten. Ihren Geldgebern habe die 55-Jährige zudem 40 Prozent Zinsen versprochen, steht in der Anklageschrift.

Verteidiger Wolfgang Hauptmann erklärte, der Angeklagten tue es sehr leid, was passiert sei. Sie habe tatsächlich Veranstaltungen und Konzerte durchgeführt, teilweise aber Verluste geschrieben. Deshalb habe sie nicht gleich die Zahlungen leisten können und um Darlehen ersucht. Villepin sei ein Angehöriger eines ehemaligen Partners der Frau gewesen, sagte der Anwalt.

Die Beschuldigte, die laut eigenen Angaben als musikalische Früherzieherin selbstständig tätig ist, erklärte der vorsitzenden Richterin Katrin Pernestetter, dass sie bereits einen Teil der Rückzahlungen beglichen habe. Ihrem Verteidiger übermittelte sie Zahlungsbelege in Höhe von 52.000 Euro. Ein Privatbeteiligten-Vertreter bezifferte die Höhe der offenen Forderungen allerdings mit 76.000 Euro.

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