Onkel mit Messer schwer verletzt: Täter unzurechnungsfähig

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Gericht entschied auf eine bedingte Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbreche. Der Mann soll ambulandt behandelt werden

Ein 33-jähriger Salzburger, der seinen Onkel am 4. Dezember 2020 mit Messerstichen lebensbedrohlich verletzt hat, ist am Dienstag vor einem Geschworenengericht gestanden. Der geständige Flachgauer sagte, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Weil er an einer psychischen Erkrankung leidet, war er zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig.

Die Geschworenen stimmten der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu, diese wurde bedingt ausgesprochen. Der Betroffene soll nun aber ambulant behandelt werden. Dazu wurden zahlreiche Weisungen erteilt. Die Entscheidung des Gerichtes ist nicht rechtskräftig. Der Salzburger war mit dem Urteil einverstanden.

Staatsanwältin Karin Sperling gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher beantragt.

Falls der Betroffene zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen wäre, wäre ihm die Messerattacke als versuchter Mord zuzurechnen, erklärte Sperling. Der bisher unbescholtene, ledige Mann lebte damals im Haus seiner Familie im Flachgau, wo auch der 64-jährige Onkel wohnte.

"Dann ist alles verschwommen"

Mit einem Hammer und einem 22 Zentimeter langen Klappmesser bewaffnet, betrat er an jenem Freitagabend die Wohnung seines Verwandten und versetzte ihm vier Stiche in den Oberkörper. Die Klingenlänge des Messers maß acht Zentimeter.

Zuvor habe er um 9 Uhr bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstattet, sagte der Salzburger bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Nachdem er nach Hause gekommen war, habe er aus Frustration Drogen und Medikamente konsumiert. „Dann ist alles verschwommen.“

Verteidiger Klaus Waha erläuterte, dass sein Mandant im Internet eine Frau kennengelernt hatte, „die ihm Liebe suggerierte“. In Wirklichkeit habe es sich um einen Anlagebetrug gehandelt. Die geforderten 3.000 Euro hat der Flachgauer laut der Zeugenaussage seiner Schwester auch bezahlt. Für den Bezieher der Mindestsicherung sei das viel Geld gewesen.

„Als er von der Anzeigenerstattung zurückkehrte, kam es zur Tat. Er steht dazu, es tut ihm unendlich leid. Er kann sich das nicht erklären und hat sich beim Onkel bereits schriftlich entschuldigt“, sagte der Verteidiger.

Onkel schwer verletzt

Der Onkel musste nach der Messerattacke am Oberkörper zweimal operiert werden. Durch die Stiche wurde die Brusthöhle geöffnet und auch ein Lungenoberlappen und ein Brustmuskel verletzt. Ein Stich traf den Unterarm. Das Opfer wurde medizinisch rasch versorgt. Bei einer geringfügig anderen Einstichtiefe - zwei Stiche seien wuchtig gewesen - wären die Verletzungen „akut lebensbedrohlich“ gewesen, gab die Staatsanwältin zu bedenken.

Der 33-Jährige soll unmittelbar danach seiner Schwester die Tat gestanden haben. Sie alarmierte die Einsatzkräfte. Zur Tatzeit sei der Mann unter dem Einfluss seiner Erkrankung gestanden, erklärte die Staatsanwältin. Der Salzburger leidet seit dem Jahr 2010 an epileptischen Anfällen. Im Jahr 2015 wurde ein Hirntumor entfernt.

Laut Verteidiger war er nach der Operation halbseitig gelähmt. „Es musste wieder gehen lernen.“ Es kam zu einer organisch bedingten Persönlichkeitsveränderung und einem Substanzenmissbrauch des Betroffenen.

In einem neuropsychiatrischen Gutachten wurde ein organisches Psychosyndrom und eine Verhaltensstörung attestiert. Ohne ärztlicher Behandlung bestünde die Gefahr, dass der 33-Jährige weitere, ähnlich gelagerte Taten begehen könnte, erklärte die Staatsanwältin. Seit der Messerattacke wurde der Mann in einer Klinik betreut.

Der Verteidiger wies daraufhin, dass bereits ein signifikanter Behandlungserfolg vorliege. Die Einweisung in eine Anstalt sei deshalb bedingt auszusprechen.

Der Betroffene zeigte sich bei der Einvernahme durch die vorsitzende Richterin Ilona Schalwich-Mozes mit sämtlichen gerichtlichen Weisungen einverstanden: Ambulante psychiatrische Therapie, Einnahme der verordneten Medikation, Einhaltung der Drogenabstinenz mit regelmäßiger toxikologischer Kontrolle sowie das Wohnen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. „Ich möchte einen Neustart beginnen.“

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