Österreichische Falschparkerin sitzt in Griechenland fest

Österreichische Falschparkerin sitzt in Griechenland fest
76-Jährige: "Ich habe schon genug Tränen vergossen." Kennzeichen und Papiere für 60 Tage eingezogen.

Ihr Griechenlandurlaub hat für eine 76-jährige Grazerin und ihren Mann mit einem Alptraum geendet: Aufgrund eines Parkdelikts wurden der Seniorin auf Chalkidiki die Kennzeichen sowie der Führerschein abgenommen, was die gehbehinderte Frau am Urlaubsort festhält und die für 19. August geplante Heimreise per Pkw unmöglich macht. Der Arbö hat nun einen Leihwagen zur Verfügung gestellt.

"Ich habe schon genug Tränen vergossen", sagte die verzweifelte Grazerin. Begonnen hatte alles am 20. Juli, als das Paar mit seinem Citroen C4 Picasso in Nea Kallikratia angeblich eine Behindertenrampe blockiert hätte. Die 76-Jährige versichert jedoch, dass keine Schilder darauf aufmerksam gemacht hätten. "Es gibt dort lediglich eine Vertiefung im Gehsteig."

Dramatische Situation

Die Behörden zeigten keine Milde, sondern nahmen die Kennzeichen ab, ebenso musste die Grazerin Führerschein und Zulassung abliefern. Diese würde sie am 20. September wieder erhalten. Allerdings ist die Rückreise per Fähre nach Venedig für den 19. August gebucht und bereits bezahlt. "Meine Medikamente reichen auch nur bis dahin und ich bin gehbehindert. Im Oktober werde ich an der Hüfte operiert", so die Pensionistin.

Seit 25 Jahren verbringt die Familie ihren Urlaub in einer Ferienwohnung in Nea Kallikratia, "aber so etwas ist uns noch nie passiert". Die Behörden hätten sich trotz aller Bitten unnachgiebig gezeigt. Laut Arbö gibt es in Griechenland seit Mitte 2018 strenge Verkehrsstrafen, schon kleine Vergehen wie Falschparken, nicht Angurten oder Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung würden extrem rigoros geahndet. Geldstrafe wurde keine verhängt, die Buße sei eben das 60-tägige Stilllegen des Pkw.

Touristenpaar hofft noch

Auf Vermittlung des Automobilklubs hat sich auch die österreichische Botschaft eingeschaltet. Über einen Anwalt versucht man, doch noch ein Einlenken der griechischen Behörden zu erwirken. Falls dies nicht gelingt, wird dem Paar nichts anderes übrigbleiben, als die Zeit bis zum 19. August mit dem Arbö-Leihauto zu genießen, so gut es eben geht, und mit diesem dann die Heimreise via Fähre anzutreten. Danach müsste der Mann wieder nach Griechenland fliegen, um den Citroen abzuholen.

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