Nazisymbole in der Schule: Sechs Monate bedingt für 16-Jährigen

Symbolbild
Der Angeklagte gab sich einsichtig und geständig. Er muss auch die KZ-Gedenkstätte in Mauthausen besuchen.

Weil er Mitschülern Nazibilder gezeigt, Hakenkreuze auf die Tafel gemalt und Hitler gelobt haben soll, wurde am Freitag ein 16-Jähriger von einem Geschworenengericht in Linz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss er einen pädagogisch begleiteten Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 16-Jährige war geständig. Er sei kein Nazi und habe nur bei seinen Kollegen Eindruck machen wollen, rechtfertigte er sich sinngemäß. Heute wisse er, dass der Nationalsozialismus "wirklich arg" war.

Am 11. April 2018 - damals war er erst 15 - soll der Bursch in einer Schule in Steyr Kollegen am Handy Bilder mit NS-Bezug gezeigt haben, etwa eine leicht bekleidete Dame mit Hakenkreuz-Armbinde. Als er von Lehrern zur Rede gestellt wurde, habe er diese unflätig beschimpft und gesagt, dass Hitler es schon richtig gemacht habe, Ausländer abgeschoben gehören und die arische Rasse rein sei, so die Staatsanwaltschaft.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er wenige Tage zuvor auch Hakenkreuze auf die Tafel und einen Tisch gemalt haben soll. Die Anklage wirft dem Jugendlichen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor - er stand am Freitag bereits das dritte Mal vor Gericht, allerdings das erste Mal vor einem Geschworenensenat.

"Finde das auch nicht gut, was passiert ist"

Der schmächtige Teenager, der aus sozial schwierigen Verhältnissen stammt, gab sich vor dem vorsitzenden Richter Ralf Sigl kleinlaut und einsichtig. "Ich finde das auch nicht gut, was damals passiert ist. Ich habe mich informiert in letzter Zeit", sagte er in Hinblick auf die NS-Zeit. Er erklärte sich bereit, einen Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu absolvieren, sollte ihm das Gericht dies auftragen.

Der 16-Jährige und sein Verteidiger betonten auch, dass der Bursch, der schon mehrfach von Schulen geflogen ist, eine Ausbildung machen wolle und demnächst anfangen könne. "Ich habe erkannt, dass 24/7 auf der Couch nicht das Leben ist, das ich mir wünsche", sagte der Angeklagte, sein Ziel: "eine Hack'n, ein Hund, ein Haus".

Angesichts des Geständnisses des Angeklagten verzichtete das Gericht auf die Anhörung von Zeugen. Bereits zu Mittag zogen sich die Geschworenen zur Rechtsbelehrung und Beratung zurück.

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