Nazi-Motive in 14 Autos gekratzt: Salzburger geständig

Symbolbild.
Der 19-jährige Angeklagte nannte Alkoholeinfluss als Grund für seine Taten.

Ein Serien-Autokratzer, der in den Lack von 14 Fahrzeugen Nazi-Motive wie Hakenkreuze und Nazi-Parolen wie "Heil Hitler" in den Lack geritzt haben soll, hat sich am Mittwoch vor einem Schwurgericht in Salzburg zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und der schweren Sachbeschädigung umfassend geständig gezeigt. Der 19-Jährige beschädigte insgesamt 24 Autos.

Der Schaden beträgt pro Pkw zwischen 400 und 2.000 Euro. Als Motiv für die Taten im Zeitraum Dezember 2016 bis Oktober 2017 im Bezirk Hallein gab der bisher unbescholtene Lehrling aus dem Tennengau seinen damaligen Alkoholkonsum an, der ihn "enthemmt" habe. "Ich habe keine Sympathien zum Nationalsozialismus, ich verabscheue diese Personen. Wenn ich nüchtern bin, bin ich ein normaler Mensch", sagte der Bursch zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Warum er in einer Nacht in einige Autos ein "normales Kreuz", in andere ein Hakenkreuz ritzte, dafür fand er keine Erklärung.

Bedingte Freiheitsstrafe

Laut dem Verbotsgesetz müsse man kein Nationalsozialist sein, für eine Verurteilung reiche es schon aus, wenn man den Nationalsozialismus nach außen hin positiv oder nachahmenswert darstelle, redete die Richterin dem Burschen ins Gewissen. Sie konfrontierte ihn auch mit Nazi-Bildern, die auf seinem Handy sichergestellt wurden. Eines zeigt Adolf Hitler, der "vergasen" schreit. "Das sind Blödsinnbilder", meinte der Angeklagte heute. "Es ist peinlich und beschämend, was ich gemacht habe", zeigte er sich geläutert.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Lehrling neben der schweren Sachbeschädigung das Verbrechen nach Verbotsgesetz 3g und 3f angelastet. Zudem wurde er auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, weil er einen verbotenen Schlagring besessen hat. Auch zu diesem Vorwurf zeigte sich der Tennengauer geständig.

Das Schwurgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. "Für die Dauer der Probezeit wurde die Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung erteilt, einen pädagogisch geleiteten Rundgang durch das KZ Mauthausen zu absolvieren", informierte ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg. Der Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu 15 Jahren Haft.

 

Kommentare