Nach Unfall mit zwei Toten im Pinzgau: Bedingte Haft für 31-Jährige

Symbolbild
Lenkerin zu sieben Monate auf Bewährung verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Eine 31-Jährige, die am 31. Jänner 2019 im Pinzgau einen Verkehrsunfall mit zwei Toten, darunter ihr einjähriger Sohn, verursacht haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Pkw der Frau war auf der B165 auf die Gegenfahrbahn geraten und in ein Auto gekracht. Dessen 44-jährige Lenkerin kam ums Leben.

"Es tut mir unendlich leid. Ich bin natürlich schuldig", sagte die bisher unbescholtene Angeklagte mit Tränen in den Augen. Sie hatte laut Anklage die Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Salzachbrücke bei Hollersbach nicht den winterlichen Fahrverhältnissen angepasst. Auf Lichtbildern sei zu sehen, dass es auf der Brücke eisig gewesen und Schnee gelegen sei, sagte Strafrichterin Dagmar Schmidt. Die Beschuldigte hatte ihr Auto kurz vor dem Unfall nach Ende einer 80 km/h-Begrenzung auf 90 km/h beschleunigt.

Der Wagen der 31-Jährigen, die in Richtung Mittersill unterwegs war, geriet in einer Rechtskurve auf die andere Straßenseite und prallte frontal in den entgegenkommenden Pkw, den die 44-Jährige lenkte. Die Pinzgauerin starb noch am Unfallort. Auch für den einjährigen Sohn der 31-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die Angeklagte selbst und ihre Mutter, die ebenfalls in ihrem Wagen saß, wurden schwer verletzt. Deshalb wurde die Beschuldigte auch wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

Verteidiger Thomas Schwab vertrat allerdings die Ansicht, dass in diesem Fall der Grad der Fahrlässigkeit unter einer groben Fahrlässigkeit liege. Die Straße sei damals griffig und salznass gewesen, und für die Angeklagte sei zunächst nicht erkennbar gewesen, dass es auf der Brücke eisig war. Auch andere Autofahrer seien damals von der Fahrbahn abgekommen, "glücklicherweise kam ihnen kein Fahrzeug entgegen". Die Richterin gab zu bedenken, dass die Beschuldigte in der Region ihren Wohnort habe und es bekannt sei, dass die Brücke im Winter bei schlechtem Wetter gefährlich sei.

Sowohl die Richterin als auch der Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. Die Angeklagte sei durch den Tod ihres Sohnes schon genug bestraft worden. Die verhängte gerichtliche Strafe (unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren, Anm.) liege bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren "am untersten Limit", sagte die Richterin. Eine Diversion sei nicht möglich gewesen, weil eine Person, die nicht zur Familie der Beschuldigten gehörte, ums Leben gekommen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Staatsanwalt Roland Finster gab keine Erklärung ab.

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