Nach Ortstafeln: Streit um Straßennamen

Zweisprachige Straßennamen gibt es in Güttenbach (Bgld.)
Verfassungsdienst soll klären, ob in St. Jakob zweisprachige Straßenbezeichnungen erforderlich sind

Ein Konflikt in der kleinen Kärntner Gemeinde St. Jakob im Rosental (Bezirk Villach Land) könnte bald bundesweite Auswirkungen haben: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts soll klären, ob in zweisprachigen Kommunen Straßenbezeichnungen verpflichtend in deutscher und slowenischer Sprache angebracht werden müssen.

Seit 1991 laufen in St. Jakob Gespräche zur Einführung von Straßenschildern. Die Gemeinde hat sich kürzlich auf 26 Bezeichnungen in den Ortschaften St. Jakob, Längdorf, Dreilach, Feistritz, Tösching und St. Peter verständigt. Ob sie ein- oder mehrsprachig ausgewiesen werden – diese Entscheidung obliegt nach geltender Rechtsmeinung den Kommunen – sorgte stets für Meinungsverschiedenheiten im Gemeinderat . Mit 19 zu vier Stimmen wurde kürzlich die Umsetzung nur in deutscher Sprache beschlossen.

Parte an alle Haushalte

Die St. Jakober Regionalliste SGS verschickte daraufhin eine Parte an alle 4000 Haushalte der Gemeinde, in der man das Ableben von "Identität, Orientierung und Heimatgefühl" in den zweisprachigen Ortschaften beklagt. Und plötzlich liegt die Umsetzung einsprachiger Bezeichnungen wieder auf Eis: "Als letzte Woche im Gemeinderat die Beschlussfassung anstand, wurden neue rechtliche Bedenken eingebracht, daher habe ich den Punkt von der Tagesordnung genommen", argumentiert Bürgermeister Heinrich Kattnig (SPÖ).

Artikel sieben

"Einsprachige Straßenschilder verstoßen gegen Artikel sieben des Staatsvertrages", ist St. Jakobs Gemeinderat Franz Baumgartner (SGS) überzeugt. Im dritten Absatz findet sich die Formulierung, dass in zweisprachigen Bezirken "die Bezeichnungen und Aufschriften topografischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch" verfasst werden. "Und nun stellt sich die Frage, ob mit ,topografischer Natur‘ nur Ortstafeln, oder auch Straßenbezeichnungen gemeint sind", erklärt Fortunat Olip vom Rat der Kärntner Slowenen.

Baumgartner hat ein Schreiben an das Bundeskanzleramt verfasst und den Verfassungsdienst, um eine Neueinschätzung der verfassungsrechtlichen Situation unter den erwähnten Einwänden zu erbitten. "Es gilt zu entscheiden, wie der fraglichen Satz im Staatsvertrag zu interpretieren ist. Spricht sich der Verfassungsdienst für zweisprachige Straßennamen aus, haben das natürlich auch alle anderen zweisprachigen Gemeinden umzusetzen", betont Fortunat Olip.

Burgenland ist anders

In den meisten zweisprachigen Kärntner Gemeinden finden sich übrigens keine Straßennamen sondern nur Nummerierungen. Für einsprachige Hinweisschilder entschieden sich kürzlich Eberndorf und St. Kanzian. Anders im Burgenland: dort wurden in den zweisprachigen Gemeinden Güttenbach, Großwarasdorf und Kroatisch Minihof auch zweisprachige Straßenbezeichnungen gewählt.

Kommentare