Nach Abschiebung wird Verfahren neu aufgerollt

Ein Mann hockt am Ufer eines Flusses.
Asylwerber aus Gambia könnte neuen Antrag stellen.

Zwei Jahre nach der Abschiebung eines Schwarzafrikaners stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtswidrigkeit durch das Innenministerium fest: Bei der Entscheidung über die Niederlassungsbewilligung des Mannes aus Gambia seien „geänderte Sachverhalte“ nicht berücksichtigt worden, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Doch Lamin J., der 2007 als Minderjähriger illegal nach Österreich gekommen war, wurde unter Protesten von Menschenrechtsaktivisten bereits im Mai 2011 abgeschoben – aufgrund eines negativen Asylbescheides.

Der Antrag auf Niederlassungsbewilligung nach dem humanitären Bleiberecht wurde ebenfalls abgewiesen – zu Unrecht, wie der VwGH nun feststellte. Denn während seines Aufenthalts in Tirol hatte Lamin Deutsch gelernt und bereits eine Arbeit in Aussicht. Nun wird das Verfahren neu aufgerollt.

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