Mordversuch-Prozess: Frau bestritt, Senior vergiftet zu haben

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Vorarlberg: Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig". Mit Urteil wird am Donnerstag gerechnet.

Eine 51-jährige Frau soll im vergangenen September im Bregenzerwald ihren 82-jährigen Vermieter mit einem Medikamentencocktail zu töten versucht haben. Am ersten Prozesstag am Landesgericht Feldkirch bekannte sich die wegen versuchten Mordes angeklagte Frau „nicht schuldig“. Sie bestritt, den Senior vergiftet zu haben. Mit einem Urteil wird am Donnerstag gerechnet.

Die Frau lebt seit sechs Jahren in einem kleinen Haus, das auf dem Grundstück des 82-Jährigen direkt neben seinem Wohnhaus steht. Nach einem schweren Unfall ist die Frau seit Jahren arbeitsunfähig, sie und der 82-Jährige gingen einander im Alltag zur Hand. Der Mann, der zehn Hektar Grund und die beiden Häuser besitzt, hat die 51-Jährige gegen den Willen seiner Angehörigen als Erbin eingesetzt.

Im vergangenen September wurde der Senior ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert. Nach einem Autounfall des pensionierten Landwirts drei Tage zuvor kümmerte sich die 51-Jährige intensiver um den Mann. Als ein Bekannter des Landwirts hörte, dass dieser im Sterben liege, war er schockiert. „Ich dachte, das kann doch nicht sein, der war vor zwei Tagen noch bei mir“, schilderte der Zeuge vor Gericht. Daraufhin sei er bei dem 82-Jährigen vorbeigefahren, die Frau habe ihn aber nicht zu ihm lassen wollen. Als er den 82-Jährigen doch zu sehen bekam und die Bedrohlichkeit des Zustands erkannte, habe die Frau zwar einen Arzt angerufen, aber die Dringlichkeit nicht klar gemacht. Auf seine Intervention hin kam der Arzt sofort, der Pensionist wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht.

Überdosis an Beruhigungs- und Schmerzmitteln

Dort wurde in seinem Blut eine Überdosis an Beruhigungs- und Schmerzmitteln festgestellt. Sein Bewusstsein war hochgradig eingeschränkt und er litt unter anderem an einer Lungenentzündung. „Das Opfer hat diese Vergiftung nur knapp überlebt“, stellte Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder in ihrem Eröffnungsplädoyer fest. Wäre der Mann in jener Septembernacht nicht umgehend ins Krankenhaus eingeliefert worden, wäre er heute tot. Die Angeklagte habe das Geld des Pensionisten im Visier gehabt und ihre Erbschaft so schnell wie möglich antreten wollen.

Die 51-Jährige ihrerseits bestritt, dem 82-Jährigen den Medikamentencocktail verabreicht zu haben und bekam dabei Unterstützung von ihrem Verteidiger Manuel Dietrich. „Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Medikation den Mann erreicht haben könnte“, sagte er. Dass seine Mandantin die Medikamente eingegeben habe, lasse sich nicht beweisen.

Suche nach tödlichen, nicht nachweisbaren Medikamenten

Die Angeklagte, die seit 16. Oktober in Untersuchungshaft sitzt, bezeichnete sich selbst als medikamentenabhängig. Dass sie - wie ihr die Staatsanwältin vorhielt - im Internet nach tödlichen Medikamenten gesucht habe, die nicht nachweisbar sind, begründete die Frau mit Suizidabsichten. Sie komme mit ihrer Invalidität nicht zurecht, bei Suizid aber würde die Lebensversicherung nicht zahlen.

Ebenso stand im Raum, dass sie eine Patientenverfügung für den Mann erstellt habe, wonach dieser nicht beatmet oder wiederbelebt werden wolle. Weder dazu noch zu einem Testament zu ihren Gunsten habe sie den 82-Jährigen überredet, sagte die 51-Jährige. Dass die Frau sich nach ihrem schweren Arbeitsunfall auf ein Erbe freute und auch eine Patientenverfügung aus dem Internet besorgte, sei keine Straftat und auch nicht verwerflich, betonte Dietrich.

Kein Geld für Reise

Am ersten Prozesstag nicht erklären konnte die Frau allerdings, warum sie sich einerseits das Leben nehmen wollte, andererseits aber schon ihre Koffer gepackt hatte. Sie hatte die Absicht, zu ihrem Lebensgefährten nach Südafrika zu reisen, doch fehlte ihr das Geld dazu.

Der Prozess unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist auf drei Tage angesetzt. Mit einem Urteil ist am Donnerstagnachmittag zu rechnen. Am Mittwoch sollten neben mehreren Zeugen auch die toxikologische Sachverständige und Psychiater Reinhard Haller zu Wort kommen.

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