Mordprozess: "Selbst die Ermittler waren erschüttert"

Mordprozess: "Selbst die Ermittler waren erschüttert"
Prozess in Graz: 31-jähriger psychisch kranker Mann tötete Pensionisten mit Tritten. "Grundlos", wie er selbst sagt.

„Wie lange hat das gedauert?“, fragt die Richterin. Der Angeklagte überlegt: „Fünf Minuten, zehn?“

Der Staatsanwalt spricht zuvor von einer „besonders brutalen und abscheulichen Tat. Selbst die Mordermittler waren erschüttert über die Kälte und Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem Opfer.“ Gegrinst und gelacht habe der Mann bei der Einvernahme. Bis zu zehn Minuten lang hat der Grazer auf den Pensionisten eingetreten, den er zuvor mit einem Faustschlag bewusstlos schlug.

Der Oststeirer starb am 12. Dezember, weil er „zur falschen Zeit am falschen Ort war“, wie der Staatsanwalt den Geschworenen beschreibt: Der Pensionist wollte in Graz-Andritz Geld abholen, das die Mutter des Angeklagten ihm für Umbauarbeiten an ihrem Haus zahlen wollte. Als der Pensionist (66) das Grundstück betrat, rastete der 31-jährige aus. „Warum?“, will die Richterin am Montag vonm 31-Jährigen wissen. Doch er weiß es selbst nicht. „Ich glaub’, ich hab' mich irgendwie bedroht gefühlt . Aber das war krankheitsbedingt."

Schon vor zehn Jahren wurde bei dem Kfz-Techniker paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Seine Medikamente nahm er jedoch nicht mehr. „Die haben solche Nebenwirkungen, die machen müde“, begründet er am Montag vor den Geschworenen im Grazer Straflandesgericht. Die Mutter des Angeklagten fand das Opfer im Garten. „Sie ist dann gleich ins Auto gestiegen und mit der Polizei wieder gekommen“, erinnert sich der Sohn.

Nicht zurechnungsfähig

Der Psychiater stuft den 31-Jährigen als "nicht zurechnungsfähig" ein, deshalb wird es in diesem Mordprozess weder Strafe noch Gefängnis geben. Der Ankläger beantragt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der Verteidiger ist einverstanden. „Diese Tat war schrecklich und nicht verständlich. Ich habe den Ausführungen des Staatsanwaltes nichts entgegenzusetzen.“

Die Geschworenen entschieden am frühen Nachmittag für die Einweisung, nicht rechtskräftig.

Kommentare