Mordprozess in Graz: Beide Angeklagte schuldig
Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Wenn der Körper nicht gefunden wird, dann ist es kein Mord.“ So einfach sei der Fall für Halil I. erledigt gewesen, heißt es in der Aussage jenes Mannes, der als dritter Angeklagter im Mordprozess eigentlich in Graz vor Gericht stehen müsste. Doch er sitzt in Weißrussland in U-Haft. So wird nur gegen die beiden Bankangestellten verhandelt, die laut Staatsanwältin ohnehin die Haupttäter seien: Halil I., 30, und Ferhat K., 24.
Sie sollen ihren Kunden Heinz-Peter E. erdrosselt haben, weil er ihre Manipulationen an seinen Konten entdeckte. 223.000 Euro sollen die beiden abgezweigt haben, ehe sie der 54-Jährige im Feber 2014 zu Rede stellte. „Da war sein Todesurteil“, glaubt die Anklägerin: I. zerstückelte die Leiche, die Teile wurden in Kübeln einbetoniert und in der Mur versenkt. Taucher fanden Monate später nur einige der Kübel. „Der Mord war perfide geplant und aus einem der niedrigsten Motive, Geldgier.“
Doch die Angeklagten schieben die Schuld hin und her. Sie geben bloß die Veruntreuung des Geldes zu. K. behauptet, der ältere Kollege habe ihn gezwungen, „entweder du machst mit, oder ich brauche mehr Beton.“ I. wiederum will bloß Beton gemischt haben.
Möbel und Müll
Der dritte – abwesende – Mann gesteht auch bloß, beim Wegschaffen der Kübel geholfen zu haben. Er sei ja auch nur angeheuert worden, um Möbel und Müll zu entsorgen. Dabei sei ihm Blut in einem Sack aufgefallen. „Ich habe an ein geschlachtetes Tier gedacht“, behauptet der Tschetschene. I. habe ihn zuerst beruhigt, dann aber bedroht: „Wenn du zur Polizei gehst, bekommst du zuerst von denen eine Strafe und dann von mir.“ Seine Verteidigerin bezeichnet I. allerdings als „Schreibtischhengst“, der zu so einer Tat nicht fähig sei. Sie hält den Tschetschenen für den Täter.
Am Donnerstagabend folgten die Urteile: I. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der 24-jährige Mitangeklagte muss als Beitragstäter 19 Jahre hinter Gitter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des 30-Jährigen kündigte volle Berufung an.
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