Missbrauchsfall: Rücktritts-Empfehlung an Klosterneuburger Propst

Missbrauchsfall: Rücktritts-Empfehlung an Klosterneuburger Propst
"Addendum" beruft sich auf Aussage eines Mitglieds von Expertengruppe.

Im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg soll Propst Bernhard Backovsky der Rücktritt empfohlen worden sein. "Addendum" beruft sich diesbezüglich auf die Aussage eines Mitglieds einer vierköpfigen Expertengruppe, die vom Stift eingesetzt worden war.

Die Fachleute sollten den Fall "transparent aufarbeiten", schrieb die Recherche-Plattform. Ein folgender Erkenntnis- und Maßnahmenbericht aus dem November 2018 sei jedoch nicht von ihnen, sondern im Wesentlichen von einem Wirtschaftsberatungsunternehmen und einer Krisen-PR-Agentur in Zusammenarbeit mit dem Stift erstellt worden. Dass dies so gehandhabt würde, sei den Experten, "deren Erkenntnisse in den Bericht teilweise einflossen", nicht bewusst gewesen.

Stift will nichts wissen

"Wir wussten ja bis zum Schluss nicht, dass unsere Empfehlungen in einen größeren Bericht eingebettet werden", zitierte "Addendum" ein Mitglied der Gruppe. Zudem sei Backovsky der Rücktritt empfohlen worden. Im Bericht stehe davon jedoch kein Wort.

Das Stift will "Addendum" zufolge von einer Rücktrittsforderung nichts wissen. Ebenso würden die Augustiner-Chorherren die Aussage zahlreicher ehemaliger Mitbrüder bestreiten, dass Backovsky, damals Novizenmeister, von der pädophilen Neigung des späteren mutmaßlichen Missbrauchstäters schon vorab mehrfach informiert gewesen sei.

Empfehlungen der Expertengruppe

Das Stift Klosterneuburg hatte am Montag mitgeteilt, dass ein im Herbst 2018 präsentiertes Maßnahmenpaket nun in Umsetzung gehe. Die Augustiner-Chorherrn Albert Maczka und Thaddäus Ploner seien mit der Verantwortung für notwendige Schritte betraut worden. Zudem wurde auf Empfehlungen der Expertengruppe verwiesen.

Maczka als amtierender Novizenmeister wurde dem Stift zufolge mit der Überarbeitung des Aufnahmeprozesses beauftragt, Ploner soll für die begleitende Ausarbeitung eines Konzeptes bzw. Programmes zur persönlichen "Berufungs-Begleitung und Berufungs-Stärkung" der Priestergemeinschaft sowie der Pfarrgemeinschaften und Mitarbeiter verantwortlich zeichnen. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung der Stelle eines externen Präventions- und Fortbildungsbeauftragten.

Vor Gott und den Menschen

"Wir haben die Kritik ernst genommen und uns gründlich mit unserer Verantwortung auseinandergesetzt", betonte Backovsky. Ungeachtet der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen für seine Handlungen sei es die Pflicht der Augustiner-Chorherrn, als Priestergemeinschaft vor Gott und den Menschen in ihrem Verantwortungsbereich mit dafür zu sorgen, dass derartige Verletzungen bestmöglich vermieden und jedenfalls nicht durch strukturelle Defizite begünstigt werden, sagte der Propst weiter.

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