Millionenpleitier "vergaß" Schiele-Bilder

Bei Sotheby's wird Edvard Munchs „Der Schrei“ versteigert.
Kärntner wurde rechtskräftig zu Gefängnisstrafe verurteilt, doch U-Haft war rechtswidrig.

Stehender Akt mit langen Haaren" und "Kauernder männlicher Akt" erzielten gemeinsam mit "Ein Hauptmann der k. u. k. Armee" satte 532.000 Euro. Versteigert im noblen Sotheby’s in London fanden die Werke Egon Schieles flott neue Besitzer. Allerdings brachten sie ihren früheren Eigentümer aus Kärnten in ziemliche Bedrängnis. Der pleitegegangene 52-Jährige hat sie in seiner Vermögensaufstellung gegenüber seiner Bank verschwiegen und prompt stöberte sie ein Privatdetektiv just in London auf.

Der Kärntner kam in Untersuchungshaft und vor Gericht so etwas sei schwerer Betrug, monierte der Staatsanwalt: Immerhin habe die Bank ein Drittel der sechs Millionen Euro Schulden nachgelassen, weil der 52-Jährige zustimmte, sämtliches Vermögen offenzulegen.

Drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, setzte es dafür. Das Urteil ist rechtskräftig, betont Anwalt Hans Gradischnig: "Wir haben es angenommen, der Staatsanwalt auch." Doch der Jurist erzielte auch einen Erfolg: Der Oberste Gerichtshof erklärte nämlich die U-Haft für rechtswidrig.

Tatbegehung, also Wiederholungsgefahr, wurde als deren Begründung für die U-Haft angenommen. Doch das ist eher widersinnig, kommentierten die Höchstrichter. Schließlich waren die Bilder längst verkauft, als der Verdächtige verhaftet wurde.

Im Verfahren beteuerte der 52-Jährige, er habe bloß auf die Werke vergessen. "Er hat sie als Sicherstellung für ein Darlehen verwendet", schildert Anwalt Gradischnig. "Das wirkt jetzt unter Anführungszeichen ein bisserl komisch."

In die Schuldenfalle rutschte der Kärntner mit einem Konkurs. "Wegen einer Residenz am Faaker See." Ob nun Haftentschädigung beantragt wird, ist noch offen. Fix ist ein anderer Antrag, nämlich der auf eine Fußfessel.

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