Masernalarm nach Laudamotion-Flug

Masernalarm nach Laudamotion-Flug
Passagiere des Flugs von Wien nach Düsseldorf müssen zur Gesundheitsbehörde.

Nach dem Premierenflug von Laudamotion am 20. März mit einer maserninfizierten Person an Bord erhebt die Behörde den Immunstatus aller Mitreisenden. Bei Betroffenen ohne ausreichenden Schutz werden Isolationsmaßnahmen ergriffen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.

Bis jetzt seien in Zusammenhang mit diesem Fall keine weiteren Masernerkrankungen bekannt, hieß es in einer Aussendung. Zugleich machte das Ministerium darauf aufmerksam, dass die Krankheit bereits ansteckend ist, bevor der Betroffene Symptome aufweist, und empfiehlt generell eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Bereits nach einer Teilimpfung besteht bei 95 Prozent der Immunisierten ein ausreichender Schutz, nach einer zweiten Teilimpfung bei 99 Prozent. Bei einer durchlebten Masernerkrankung komme es nicht in allen Fällen zu einer erworbenen Immunität, warnte das Gesundheitsministerium. Ob eine solche vorliegt, lässt sich durch eine Titerbestimmung klären.

Alle Passagiere des Laudamotion-Flugs von Wien nach Düsseldorf und retour wurden aufgefordert, beim Auftreten erster Symptomen - dazu gehören Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung - den Kontakt mit anderen Menschen zu meiden. Sie sollen sich telefonisch bei einem Arzt melden und über den möglichen Masernkontakt informieren, ehe sie eine Ordination aufsuchen. An Bord der Laudamotion-Maschine waren Mitarbeiter, Journalisten und Gewinner eines Preisausschreibens.

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