Lebensberater fühlen sich diskriminiert und klagen

Lebensberater helfen auch bei Problemen in der Familie
Berufsgruppe zieht vor Gericht, weil sie ohne Mitgliedschaft bei Verein keine Aufträge bekomme.

„Das ist ein Lehrbuchbeispiel für behördliche Willkür und Wettbewerbsverzerrung“, sagt Rechtsanwalt Thomas Neger. Er bringt im Auftrag der Wirtschaftskammer Steiermark eine Klage gegen die Landesregierung ein: Von der Kammer zertifizierte Lebens- und Sozialberater würden von Jobs ausgeschlossen, weil sie nicht Mitglieder eines bestimmten Vereins seien.

Exakt 978 psychische Lebensberater haben Gewerbe bei der Wirtschaftskammer angemeldet. Die mutmaßliche Diskriminierung ärgert sie wie auch Kammer-Vizepräsident Andreas Herz. „Von Zwangsmitgliedschaft bei einem privaten Verein habe ich noch nie etwas gehört“, deponiert Herz. „Dass die Landesregierung sagt, du musst erst zu einem privaten Verein gehen, um einen Auftrag des Landes zu bekommen, ist seltsam.“ Er stellt sogar einen schweren Vorwurf in den Raum: Schwarzarbeit. „800 Mitglieder dieses Vereins verfügen über kein Berufsrecht“, vermutet Herz, weil sie kein Gewerbe angemeldet hätten.

Teure Ausbildung

Lebens- und Sozialberater machten laut Herz eine mehrsemestrige Ausbildung, die bis zu 12.000 Euro kostet. Erst nach 750 Stunden nachgewiesener Praxis können sie um Zertifizierung ansuchen und ein Gewerbe anmelden. Sie arbeiten in der Behindertenhilfe ebenso wie in der sozialpädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung, außerdem bieten sie Supervision an.

Einen Teil von ihnen trotz staatlich anerkannter Ausbildung nicht zu Jobs zuzulassen, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, vermutet Anwalt Neger. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“ Zur Untermauerung legen Herz und Neger ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums vor: Demnach bedürfe es zur Berufsausübung jedenfalls einer Gewerbeberechtigung, eine Vereinsmitgliedschaft wird nicht erwähnt.

Einigung nicht geglückt

Eineinhalb Jahre lang habe man versucht, sich mit dem Sozialressort zu einigen, versichert Herz. Aber auf entsprechende Schreiben sei nur die lapidare Antwort gekommen, dass Lebens- und Sozialberater auf einer von zwei Listen stehen müssten: Jeder der ausgebildeten klinischen Psychologen und Psychotherapeuten oder eben auf der Vereinsliste.

„Das Land spielt da ein gefährliches Spiel“, warnt Neger. „Sollten wir vor Gericht recht bekommen, könnten Betroffene Schadenersatz wegen Gewinnentganges verlangen. Da geht es um Millionenbeträge.“ Betroffen seinen nämlich nicht nur Aufträge des Landes Steiermark selbst, sondern auch Jobs von nachgeordneten Institutionen oder Einrichtungen, die im Auftrag des Landes handeln.

Barabara Pitner, Leiterin der zuständigen Sozialabteilung, hält die angekündigte Klage für „einen sehr unfreundlichen Akt. Wir sind seit geraumer Zeit in einem konstruktiven Dialog mit den Vertretern der Lebens- und Sozialberater.“ Man sehe dem Ganzen aber gelassen entgegen. „Wir gehen auf Basis der Gesetze und Verordnungen korrekt vor.“ Alle übrigen Anschuldigungen bis hin zur Duldung von Schwarzarbeit weise sie entschieden zurück. „Gerade im Sozialbereich sind im Sinne der betroffenen Menschen hohe Qualitätsstandards einzuhalten.“

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