Kurioser Prozess im Krimi um steirischen Arzt

Kurioser Prozess im Krimi um steirischen Arzt
Im Fall Dr. Eduard L. geht es jetzt um Pistole und Drogen. Witwe soll den Arzt bei Ermittlungen begünstigt haben.

Der Kriminalfall um den steirischen Arzt Dr. Eduard L., der seine Kinder gequält und zum Teil drogenabhängig gemacht haben soll, ist um eine kuriose Facette reicher. Die Witwe eines 2014 auf mysteriöse Weise ums Leben gekommenen Nachbarn und Ex-Patienten des Arztes muss wegen versuchter Begünstigung vor Gericht. Sie soll versucht haben, Eduard L. der Strafverfolgung wegen Vergehen nach dem Suchtgift- und Waffengesetz zu entziehen. Dabei ist der Arzt von diesen Vergehen (und vom Vorwurf der Kindesmisshandlung) in erster Instanz freigesprochen worden.

Der Strafprozess gegen die 53-jährige Witwe Gabriele H. wirkt wie eine Retourkutsche dafür, dass die Familie den von der Justiz als Suizid zu den Akten gelegten Tod des 63-jährigen Alois H. neu aufgerollt haben möchte. Ein Gutachten des Wiener Gerichtsmediziners Johann Missliwetz legt nahe, dass der Mann durch einen von fremder Hand beigebrachten Kopfschuss gestorben ist. Ausgelöst wurde der Schuss durch eine Pistole, die vom Arzt und Nachbarn Eduard L. stammt. Die beiden waren nicht gut aufeinander zu sprechen gewesen, seit die Tochter von Alois H. mit Eduard L. ein Verhältnis begonnen und es aus Angst vor diesem beendet hatte, nachdem er sie zum gemeinsamen Suizid gedrängt haben soll.

In einer ersten Einvernahme Anfang 2015 hatte Gabriele H. laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Graz „vorsätzlich verschwiegen, dass Dr. Eduard L. über die Pistole verfügt, ihr in seiner Ordination Marihuana angeboten und ihr gegenüber Sprengstoff erwähnt hatte.“

Brandgefährlich

Eineinhalb Jahre später gab sie zu Protokoll, von Eduard L. damals unter Druck gesetzt worden zu sein: „Er ist brandgefährlich.“ Nun berichtete die Zeugin, dass ihr der Arzt Joints angeboten und gesagt habe, dass er sie selbst rauche. Als er einmal auf Hausbesuch kam, habe er ihr eine schwarze Pistole gezeigt. Ein anderes Mal habe er eine Blechdose mit Sprengstoff dabei gehabt, wobei er den Gedanken verfolge habe, damit das Haus seiner Ex-Frau in die Luft zu sprengen.

Die Justiz befand diese Punkte bisher nicht für aufklärungswürdig, dafür muss jetzt die Witwe Gabriele H. auf die Anklagebank. Der Wiederaufnahmeantrag der Ermittlungen um den Tod von Alois H. wird gerade von der Oberstaatsanwaltschaft Graz geprüft, die Berufungsverhandlung um den Freispruch für Eduard L. lässt noch auf sich warten.

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