Konkurse: Vor dem Einkauf sollte man Bilanzen lesen

Konkurse: Vor dem Einkauf sollte man Bilanzen lesen
Wer etwas bestellt, sollte vorher im öffentlichen Firmenbuch schauen, wie es dem Betrieb geht

Herr Aigner hat eine neue Küche bestellt und 1000 Euro Anzahlung geleistet. Die Küche wird nie geliefert, und die Anzahlung ist auch futsch. Denn das Unternehmen, bei dem Aigner die Küche bestellt hat, befindet sich schon die längste Zeit im Konkurs.

Solche Geschichten bekommen die 748 Rechtspfleger bei den Zivilgerichten (siehe auch Zusatzinfo) wie Dagmar Weiß häufig zu hören. Leider kommen die Leute oft zu spät, um sich über einen säumigen Betrieb oder einen, der sich als unseriös entpuppt hat, zu erkundigen.

2737 Insolvenzen

Im ersten Halbjahr 2018 wurden in Österreich 2737 Unternehmen insolvent. Mehr als die Hälfte, nämlich 1441 Pleite gegangene Betriebe, waren nicht im Firmenbuch eingetragen.

Einzelunternehmen wie ein Nagelstudio, eine Boutique, ein Markstandler müssen nicht im Firmebuch protokolliert sein, außer sie haben zwei Mal über 700.000 Euro Umsatz erzielt. Alle anderen Unternehmen aber (wie etwa die oben erwähnte Küchenfirma) müssen sich bei ihrer Gründung im Firmenbuch eintragen lassen, dann bekommen sie eine Steuernummer.

So ein Blick in dieses Firmenbuch ist unbedingt zu empfehlen, bevor man ein Geschäft abschließt. Dagmar Weiß – Firmenbuch-Rechtspflegerin beim Handelsgericht Wien – sagt im Gespräch mit dem KURIER, es sei weitgehend nicht bekannt, dass das Firmenbuch öffentlich ist.

Man kann bei jedem Bezirksgericht (sowie auch bei Notaren) für 13,70 Euro Gebühr einen Auszug machen und sich auch die Bilanzen für 1,11 Euro pro Urkundenseite ausdrucken lassen. Firmenbuch-Auszüge haben in der Regel nur ein bis zwei Seiten, die Bilanzen können schon mehrere Seiten dick sein.

Man müsse kein Experte im Lesen von Bilanzen sein, meint Dagmar Weiß: „Aber wenn ich sehe, da gibt es einen Bilanzverlust, kann ich schon meine Schlüsse daraus ziehen.“

Frühere Konkurse

Man kann sich auch einen historischen Firmenbuch-Auszug machen lassen. Dann sieht man, ob es häufig Gesellschafterwechsel gab oder ob das Unternehmen früher schon einmal im Konkurs war.

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Blick in die sogenannte Insolvenzdatei (edikte.justiz.gv.at) zu werfen, in der Konkurse (auch von nicht im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen) tagesaktuell zu finden sind. Bei Vorauskasse rät Dagmar Weiß ganz dringend dazu.

748 Mauerblümchen

Die 748 Rechtspfleger in Österreich erledigen über 80 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren ohne Zutun eines Richters. Sie treffen selbstständig Entscheidungen, ähnlich den von Richtern gefassten Beschlüsse und gefällten Urteilen.

Dazu zählen der Kindesunterhalt, die gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft), Verlassenschaften, Firmenbuch-, Grundbuch- und Schiffsregisterangelegenheiten sowie Exekutions- und Insolvenzsachen.

Trotzdem fristen die Rechtspfleger im Unterschied zu den Talarträgern ein Mauerblümchen-Dasein, dem sie jetzt entfliehen wollen. Der Präsident der österreichischen Rechtspflegervereinigung, Walter Szöky, will auf die wertvolle Arbeit seines Standes aufmerksam machen: „Rechtspflegerinnen tragen mit ihren Entscheidungen wesentlich zur Rechtssicherheit in Österreich bei“, sagt er.
Fast jeder Bürger hat im Laufe seines Lebens mit einem Rechtspfleger zu tun, trotzdem ist dieser Berufsstand den meisten Menschen unbekannt.

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