Klage abgewiesen: Kakadu hat keine Gicht
Der Prozess um einen angeblich gichtkranken "Banks Rabenkakadu" ist am Landesgericht Klagenfurt nach fünf Jahren zu Ende gegangen. Wie die "Kleine Zeitung" am Donnerstag berichtete, ist die Klage eines Dänen abgewiesen worden. Dieser hatte nach dem Kauf von einem Villacher Züchter 12.000 Euro Entschädigung gefordert, weil das Tier an Gicht leide und flügellahm sei. Das Gericht konnte die Krankheit aber nicht feststellen.
"Die Klage des dänischen Züchters wurde abgewiesen, weil der Vogel vollkommen gesund ist", sagte Gerichtssprecher Martin Reiter zur "Kleinen Zeitung". Damit ist ein seit dem Jahr 2007 laufender Rechtsstreit beendet. Höhepunkt des skurrilen Prozesses war ein Testflug des Kakadus in der Klagenfurter Messehalle 2010.
Der Däne hatte argumentiert, dass der Vogel, für den er 12.000 Euro gezahlt hatte, aufgrund der Gicht im linken Flügel nur schief fliegen könne und daher für die Zucht unbrauchbar sei. Durch den Prozess dürften dem Kläger an die 40.000 Euro an Kosten entstanden sein.
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