Vergewaltiger gab sich im Internet als Neunjährige aus

Religiöse Extremisten müssen mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
Über den 28-Jährigen wurden wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger 13 Jahre Haft verhängt.

Ein 28-jähriger, aus Wien stammender Mann ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen diverser Sexualdelikte - unter anderem Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann gestand, eine heute Elf- und zum Tatzeitpunkt Zehnjährige in Bregenz vergewaltigt zu haben. Noch dazu filmte er die Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zufall brachte Vergewaltigung ans Licht

Der Angeklagte machte sein späteres Opfer im Internet ausfindig, indem er sich als Neunjährige ausgab. Er kontaktierte die Vorarlbergerin und wollte sie zu sexuellen Handlungen bewegen. Als das nicht fruchtete, zog er härtere Saiten auf und begann zu drohen.

Die Zehnjährige ließ sich aus Angst, dass ihrer Familie etwas passieren könnte, zu einem Treffen bewegen. Der Mann fuhr mit ihr in eine eigens angemietete Bregenzer Wohnung, wo er das Kind brutal vergewaltigte. Die Tat hielt er auf Filmen und Fotos fest.

Die Verbrechen flogen durch Zufall auf, weil der Mann in eine Verkehrskontrolle geriet und die Polizei einschlägige Utensilien und die Personendaten des Opfers fanden. Darauffolgende Ermittlungen brachten die Vergewaltigung in Bregenz ans Tageslicht.

Einweisung

Zu der Tat zeigte sich der Angeklagte geständig. Angesichts des Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war der Mann zurechnungsfähig und gilt als gefährlich. Deshalb wurde er vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 13 von 15 möglichen Jahren wurden ausgesprochen. Zunächst kommt der Mann in den Maßnahmenvollzug, gilt er nach 13 Jahren immer noch als gefährlich, kann er theoretisch lebenslänglich angehalten werden. Hat er einen Teil dort verbüßt und wird in eine Justizanstalt überstellt, wird die Zeit in der Psychiatrie angerechnet, und er wird nach 13 Jahren aus der Haft entlassen. Dem Opfer wurden 20.000 Euro zugesprochen.

In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Martin Mitteregger auf die Gefahren des Internets hin und appellierte an Eltern, auf der Hut zu sein. "Man weiß nie, wer hinter den Fantasienamen steckt und es treiben sich auch etliche Pädophile in diesen sozialen Medien herum", so Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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