Kärntner erhielt Haftstrafe für Bienensterben

Kärntner erhielt Haftstrafe für Bienensterben
Der 47-Jährige hatte während der Baumblüte Insektizide gespritzt. Er erhielt zwölf Monate Haft, davon vier unbedingt.

Wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Obstbaumeister zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Der 47-Jährige hatte im Jahr 2017 seine Obstbäume entgegen den Bestimmungen mit einem für Bienen gefährlichen Mittel gespritzt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 1. Mai 2017 war es bei zwei Imkern in der Umgebung der Obstplantage des Lavanttalers zu einem massiven Bienensterben gekommen. "Vor den Bienenstöcken war alles schwarz vor lauter toter Bienen", hatte einer der betroffenen Imker als Zeuge in der Verhandlung ausgesagt. Da die toten Tiere Zeichen einer Vergiftung aufwiesen, wurden sie untersucht - schließlich wurde festgestellt, dass sie an dem für Bienen gefährlichen Wirkstoff Chlorpyrifos gestorben waren, das etwa im Spritzmittel Dursban 480 enthalten ist.

Der Obstbaumeister gab vor Gericht zu, dass er das Insektizid an diesem Tag verwendet hatte - allerdings nur am Morgen, als noch keine Bienen unterwegs waren, und noch dazu auf Bäumen, die bereits abgeblüht gewesen seien. Er bekannte sich während der gesamten Verhandlung nicht schuldig.

Verteidiger forderte Freispruch

Das Urteil fiel nach insgesamt drei Verhandlungstagen. Das umfangreiche Beweisverfahren hatte sich unter anderem um das Flugverhalten von Bienen, um die chemische Zusammensetzung verschiedener Insektizide und die Bestimmungen, nach denen diese verwendet werden dürfen, gedreht. Am Mittwoch bezeichnete etwa eine als Sachverständige geladene Biologin den Wirkstoff Chlorpyrifos als "sehr rasch wirkendes Nervengift". Laut ihren Angaben habe es zu dem Zeitpunkt, als das Spritzmittel aufgetragen wurde, sehr wohl Bienenflug gegeben - und die Insekten hätten nicht nur noch vorhandene Apfelblüten angeflogen, sondern auch blühenden Löwenzahn unter den Bäumen. Was den Schaden aus fachlicher Sicht angeht, so könne man in solchen Fällen versuchen, die Völker zu retten: "Aber die Honigernte ist natürlich verloren", und auch die Überwinterungsfähigkeit der Völker sei eingeschränkt.

"Jemand, der wie der Angeklagte geschult ist und auch selbst Leute ausgebildet hat, muss wissen, dass man, wenn man spritzt, genau zu schauen hat, was in Blüte steht", plädierte Staatsanwältin Tina Frimmel-Hess. Der Angeklagte sei jedenfalls hauptverantwortlich für das Bienensterben gewesen. Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch. "Das ist aus widrigen Umständen entstanden. Es tut mir sicher auch leid, ich werde versuchen, ökologisch und zukunftsorientiert zu arbeiten", sagte der Obstbaumeister vor der Urteilsverkündung.

Richterin Michaela Sanin sah die Schuld eindeutig bei dem Angeklagten: "Am 1. Mai 2017 waren die Apfelbäume noch in erheblicher Blüte. Auch wenn die Hauptblüte aus Sicht des Obstbauers bereits vorbei war, stellten die Bäume für die Bienen noch eine attraktive Nektarquelle dar, wie auch der Löwenzahn, der entfernt werden hätte müssen", begründete sie ihr Urteil. Dem 47-Jährigen sei aufgrund seiner Ausbildung bekannt, wie Pflanzenschutzmittel und Insektenvernichtungsmittel anzubringen sind.

Zu Schadersatz verurteilt

Der Angeklagte habe gewusst, dass er "gegen Rechtsvorschriften verstößt": "Er handelte dennoch und war gewillt, den Verlauf hinzunehmen", so die Richterin weiter. Sie sah es als erwiesen an, dass bei einem Imker 42 Völker verendeten, bei einer zweiten Bienenzüchterin 16 Völker. Der Obstbaumeister wurde deshalb auch zur Zahlung von 14.700 bzw. 5.600 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Schaden für die Allgemeinheit sei aber wesentlich höher - und fast nicht zu beziffern, wenn man "blütenbesuchende Insekten, die nicht unter der Obhut des Menschen stehen" betrachtet.

Der Angeklagte habe es "nicht nur ernstlich für möglich gehalten, sondern sich auch damit abgefunden", dass Bienen sterben könnten. Es sei erforderlich, dass "Pflanzenschutzmaßnahmen im Konsens zwischen Ökologie und Ökonomie durchgeführt werden": "Das ist hier nicht passiert." Die Verhängung einer unbedingten Haftstrafe begründete die Richterin auch mit der Generalprävention - mildernd war dem 47-Jährigen lediglich seine Unbescholtenheit zugutegekommen.

Kommentare