Kärnten macht blau: Heizkosten als Begründung
Landesbedienstete haben zwei Fenstertage frei. So großzügig ist kein anderes Bundesland. Kleine Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an die Mitarbeiter sind zu Weihnachten üblich. In Kärnten entschloss sich Landeshauptmann Peter Kaiser aber zu einem großzügigem Präsent: Der SPÖ-Landeschef beschert Bediensteten des Landes zwei zusätzliche freie Tage. Das macht sonst kein Personalreferent in Österreich.
Das hat allerdings auch Auswirkungen auf die Behörden: Die sind deshalb an den beiden Fenstertagen 27. und 30. Dezember geschlossen.
Weniger Heizkosten
Das Land spare 20.000 Euro, wenn allein am 27. Dezember nicht geheizt werden müsse, begründet ein Sprecher des Landeshauptmannes. Im Sparzwang sei auch die zweite Begründung für den Sonderweihnachtsurlaub zu suchen: „Es ist auch ein Dank für die Leistungen und den Sparkurs, der in Zukunft gefahren werden muss.“ Der 27. Dezember werde generell freigegeben, der 30. Dezember müsse über Zeitausgleich eingearbeitet werden.
Mit der Regelung steht Kärnten aber alleine da. In der Steiermark bleiben die Ämter des Landes auch an den Fenstertagen offen. „Bei uns sind das ganz normale Arbeitstage. Jede Behörde muss erreichbar sein“, betont Landesamtsdirektor Helmut Hirt. Es sei zwar weniger Personal als üblich im Einsatz, aber jeder Abteilungsleiter habe bei der Urlaubsbewilligung um die Feiertage herum „darauf zu achten, dass der Dienstbetrieb darunter nicht leidet“.
Ähnlich ist es in Salzburg. „Unser Ziel ist es natürlich, dass sich unserer Mitarbeiter über Weihnachten gut erholen können. Es gibt aber einen Journaldienst“, heißt es aus dem Büro des zuständigen ÖVP-Landesrates Josef Schwaiger. „Die Behörden sind offen. Wenn jemand ein dringendes Anliegen hat, muss er einen Ansprechpartner haben.“
Auch in Niederösterreich, Tirol und Oberösterreich sind die Behörden an den Fenstertagen besetzt, im Magistrat Wien wird sogar am 24. Dezember und 31. Dezember bis Mittag gearbeitet.
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