Justizbeamter als mutmaßlicher Einbrecher

Eine Hand schließt eine Gefängniszelle mit einem Schlüsselbund auf.
Gutachter attestierte Unzurechnungsfähigkeit - darf Beamter weiter Waffe tragen?

Die Geschichte ist kurios: Ein hochrangiger Justizbeamter der Justizanstalt Klagenfurt soll in eine Disco in Krumpendorf eingebrochen haben. Zur Anklage kommt es allerdings nicht. Denn: Laut einem Gutachten war der Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig. Er hatte ein schmerzhafte Scheidung hinter sich, die ein Trauma hinterlassen habe. Doch genau die Frage der Zurechnungsfähigkeit beschäftigt jetzt auch die Disziplinarbehörde. Denn: Darf er dann überhaupt eine Waffe tragen?

Der 51-jährige Beamte ist seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert. Und nun muss er sich erneut den Fragen eines Gutachters stellen. "Jetzt sind wir am Zug. Wenn ihm ein Gutachter Unzurechnungsfähigkeit attestiert hat, müssen wir uns die Frage stellen, ob er überhaupt diensttauglich ist", sagt Christian Timm, Sprecher der Vollzugsdirektion. Das Ganze passiert unabhängig von dem Gutachten, das im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführt wurde.

Neues Gutachten

Geklärt werden muss: War die Unzurechnungsfähigkeit nur zu dem Zeitpunkt gegeben? "Wenn jemand solche Auffälligkeiten zeigt, muss geprüft werden, ob das eine einmalige Episode oder ein weiter bestehendes Problem ist", erklärt Timm. Und schließlich geht es auch um die Frage: Darf er in einem solchen Zustand eine Uniform und sogar eine Waffe tragen? Der Beamte war jedenfalls bereits in Behandlung.

Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis sei "in wenigen Wochen" zu rechnen. "Wir wollen das Verfahren zügig weiterführen."

Und erst dann kann entschieden werden, was mit dem Beamten passiert – eine Pensionierung ist durchaus möglich.

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