IS-Propaganda: Mildes Urteil für vier Jugendliche in St. Pölten

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Vier Jugendliche mussten sich am Dienstag in St. Pölten vor Gericht verantworten, weil sie u.a. Propaganda für den Islamischen Staat (IS) gemacht haben sollen. Die Jugendlichen zeigten sich laut ihren Verteidigern nicht oder teilweise geständig. Die Öffentlichkeit wurde - mit Rücksicht auf das Fortkommen der 16-Jährigen - nach den Eröffnungsvorträgen von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen. Das Urteil fiel mit einem milden Urteil aus. Der Erst- und Zweitangeklagte erhielten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie Gutheißung terroristischer Straftaten sechs Monate bedingt. Die Strafen für die beiden anderen wurden für eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.
Der Drittangeklagte wurde wegen eines Postings der Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Von den Hauptanklagevorwürfen wurde er freigesprochen. Der Viertangeklagte war geständig, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben. Er wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Einen Freispruch im Zweifel gab es bei der ihm vorgeworfenen Nötigung.
Vor allem über WhatsAPP
Alle vier Beschuldigten sind bisher unbescholten, drei sind russische Staatsbürger, einer stammt aus dem Kosovo. Die Jugendlichen sollen vor allem über den Kurznachrichtendienst WhatsApp den IS gutgeheißen und Propaganda gemacht haben. Dem Erstangeklagten wird auch zur Last gelegt, Material über Facebook und Videos auf einem eigens eingerichteten Youtube-Kanal verbreitet zu haben. Er kam laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer "in Kontakt mit einem einschlägig Verurteilten" und beschaffte sich gezielt im Internet IST-Propagandamaterial, das er verbreitete.
"leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt"
Der Erstangeklagte versuchte laut Lindenbauer auch, andere in persönlichen Gesprächen vom IS zu überzeugen. Im September 2015 lernte er den Zweitangeklagten am Bahnhof in St. Pölten kennen und versuchte, ihn für die Terrormiliz zu gewinnen, führte der Staatsanwalt aus. "Er zitierte den Koran, um das Handeln des IS zu rechtfertigen", so Lindenbauer. Der Zweitangeklagte konvertierte demnach zum Islam und begann ebenfalls, Propaganda zu verbreiten. Die Beschuldigten "leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt", sagte der Staatsanwalt. Die Vorwürfe basieren laut Anklagebehörde auf der Auswertung der Mobiltelefone und Computer der Jugendlichen, dabei wurde Propandamaterial entdeckt. Von einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung könne keine Rede sein, sagte der Verteidiger des Erstangeklagten. Der Anwalt des Zweitangeklagten betonte: "Die Bandbreite, was terroristische Vereinigung ist, ist eine sehr große", es handle sich bei seinem Mandanten um einen "vernünftigen Kerl".
Unterschiedliche Anschuldigungen
Zwei der Beschuldigten sind Lehrlinge, einer ist Schüler und einer derzeit ohne Beschäftigung. Von der Anklagebehörde vorgeworfen werden den Jugendlichen - in unterschiedlicher Zusammensetzung - die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation, zudem sollen sie terroristische Straftaten gutgeheißen haben. Außerdem geht es um gefährliche Drohung. Der Zweitangeklagte, der sich laut seinem Verteidiger im Ermittlungsverfahren kooperativ zeigte, war dem Staatsanwalt zufolge massiven Anfeindungen ausgesetzt und wurde von anderen Beschuldigten bedroht.
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