In Tirols Skigebieten herrscht ab Montag Corona-Testpflicht
Gilt nicht für Kinder unter zehn Jahren - Gesundheitsbehörden wurden mit "stichprobenartigen Kontrollen" beauftragt
Die Ausbreitung der südafrikanischen Coronavirus-Variante in Tirol hat zur Folge, dass in Tirols Skigebieten nun eine Testpflicht herrscht. Das Land hatte dies bereits vergangenen Montag nach einem Tauziehen mit dem Bund um Maßnahmen angekündigt, eine Woche später wird die Vorschrift nun Wirklichkeit. Ab Montag müssen alle Benützer von Skipisten während der Betriebszeiten, bis auf Kinder unter zehn Jahren, einen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test mithaben.
Die entsprechende Verordnung, die in Abstimmung mit dem Bund erstellt wurde, tritt am Montag in Kraft. Neben Kindern sind all jene Personen ausgenommen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Coronainfektion durchgemacht haben, hieß es vom Land. Sie benötigen allerdings eine ärztliche Bestätigung. Für die Kontrollen sind die Gesundheitsbehörden zuständig. Sie wurden beauftragt, diese "stichprobenartig" durchzuführen.

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