Im Suff "Heil Hitler" gerufen: 35-jähriger verurteilt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Kärntner bekam 18 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein 35 Jahre alter Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Schwurgericht verurteilt worden. Der Mann war geständig, vor einem Jahr bei einem Kebab-Stand und später auch vor Polizisten "Heil Hitler" und den Szene-Code "88", der ebenfalls für "Heil Hitler" steht, gerufen zu haben. Er bekam 18 Monate bedingte Haft.

"Der Angeklagte war in einer schwierigen Lebenssituation", sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Der Vater sei gestorben, er musste arbeiten und sich um den jüngeren Bruder kümmern, mit der Mutter habe es Auseinandersetzungen gegeben. "Dem Druck sah er sich nur dadurch gewachsen, dass er dem Alkohol zusprach." Am Abend der Vorfälle, dem 9. September 2017, hatte der 35-Jährige etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Die Auswertung seiner Datenträger ergab allerdings, dass sehr wohl eine gewisse Sympathie für den Nationalsozialismus bei ihm vorhanden sei. Einschlägige Bilder und Suchabfragen im Internet zeugen davon, erläuterte der Staatsanwalt.

Bei Suchabfragen ebenfalls betrunken

In der Befragung durch Richter Manfred Herrnhofer beteuerte der Angeklagte, nicht in einer Szene verhaftet zu sein und keine entsprechenden Kontakte zu pflegen. Herrnhofer: "Wie kommen Sie darauf, im Jahr 2017 Heil Hitler zu schreien? Es heißt, da zeigt sich der Charakter, wenn man trinkt. Ist das Ihr Charakter?" - "Nein, gar nicht", erwiderte der Angeklagte. Er wisse nicht, warum er das gerufen habe. Bei den Suchabfragen nach "Hakenkreuz", "Hitler" und "NSDAP" - mehr als hundert Mal hatte er einschlägige Begriffe in Suchmaschinen getippt - sei er ebenfalls betrunken gewesen. Aber seit den Vorfällen damals habe er keinen Alkohol mehr konsumiert. Was passiert sei, tue ihm sehr leid, erklärte der Kärntner.

Die Geschworenen entschieden einstimmig auf schuldig. Neben der Strafe erteilte das Gericht dem Angeklagten die Weisung, eine Alkohol-Entwöhnungstherapie zu machen. Der Angeklagte bekundete sein Einverständnis damit. Das Urteil nahm er an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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