Im Streit um die Kulturförderung ist ein Vergleich denkbar

Im Streit um die Kulturförderung ist ein Vergleich denkbar
Das Landesgericht hat das Land zur Zahlung von einer Million Euro Kulturförderung an Esterhazy verurteilt, der OGH hob das Urteil auf

Dass sich Esterhazy und Land noch einmal vor Gericht sehen, trübt das gute Einvernehmen in keinster Weise: „Diese Entscheidung ändert nichts an dem (...) eingeschlagenen Weg zwischen Land Burgenland und der Esterhazy Unternehmensgruppe“. So reagierten am Freitag beide Seiten unisono auf das tags zuvor durch den KURIER publik gemachte Urteil des Obersten Gerichtshofs.

Der OGH hatte der Revision des Landes gegen das „Kulturförderungs“-Urteil stattgegeben und die Causa ans Landesgericht Eisenstadt zurückverwiesen. Dort war das Land Anfang 2017 dazu verurteilt worden, dem Esterhazy-Ableger Arenaria eine Million Euro an Förderungen nachzuzahlen. Der Richter hatte das damals im Wesentlichen damit begründet, die Ablehnung einzelner Förderungswerber mit der Begründung, es würden für die konkrete Förderung Budgetmittel fehlen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Für den OGH war das zu eindimensional, er hält den Einwand des Landes, dass jede Förderung auch „unter dem Vorbehalt der budgetären Deckung“ stehe, für mindestens ebenso gewichtig.

Termin im Herbst

Dieses Versäumnis muss das Landesgericht Eisenstadt nun im Auftrag des OGH nachholen und die näheren Umstände der fehlenden Deckung „umfassend“ prüfen. Etwa: Fehlte das Geld im Fördertopf, weil es bereits Zusagen an ebenso berechtigte Förderungswerber gab, die ihren Antrag schon früher gestellt hatten oder weil „Fördergelder für noch nicht gestellte“ Ansuchen „reserviert“ wurden. Johannes Zink, Anwalt des Landes, rechnet frühestens im Herbst mit der Neuauflage. Es muss aber nicht so lange dauern wie beim ersten Versuch, im Sinne des nunmehr guten Einvernehmens mit Esterhazy sei „ein Vergleich nicht ausgeschlossen“. Th. Orovits

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