Hohe Strafe für Tankstellenüberfall in Kärnten

Symbolbild.
Trotz geringer Beute wurde ein 30-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt. Nicht nur seine Vorstrafen wirkten erschwerend.

Bei der heutigen Verhandlung ging es um einen Überfall in Klagenfurt, den der drogenabhängige Kärntner reumütig zugibt. Mit einer täuschend echten CO2-Pistole war er an Heilligabend 2018 , vermummt mit Kapuze und Schal in die Tankstelle gestürmt. Er forderte vom dortigen Angestellten und einem Kunden Geld. Als er nicht in die Kassa gelangte, schlug er dem 57-Jährigen Kassier mit der Pistole ins Gesicht und verletzte ihn leicht.


Die Beute: Vier Packungen Zigaretten und zehn Euro Bargeld, das er dem Kunden geraubt hatte.

Frühes Drogenproblem

Vor Gericht machte der neunfach einschlägig vorbestrafte Mann heute vor allem seine Drogensucht für die Tat verantwortlich, unter der er seit seiner Jugend leidet. Obwohl er in einem Substitutionsprogramm war, konsumierte er nebenbei weiter, was ihn in Geldnöte brachte. Trotz einem vorherigen Strafaufschub, um eine Entzugstherapie zu machen, entschloss er sich zu dem Überfall. Die Tatwaffe hatte er zwei Wochen vorher erstanden, obwohl ein aufrechtes Waffenverbot gegen ihn bestand. Der Waffenkauf sei aber zum Schutz bei Drogengeschäften getätigt worden, nicht um einen Überfall zu begehen, betont er vor dem Richter.

Halbherzige Entschuldigung

Als der überfallene Tankwart nach seiner Zeugenaussage den Saal verlassen wollte, machte der der Angeklagte einen halbherzigen Entschuldigungsversuch.  "Mir tut das leid, was ich da gemacht hab", rief er dem 57-Jährigen nach. "Ja, mir auch", erwiderte der darauf, ohne sich umzudrehen. Der Anwalt des Mannes spricht von einem Riesenblödsinn, der 30-Jährige hätte sich ohnehin schon sein bisheriges Leben verpfuscht.

Wenig Milderungsgründe

Bis auf das Geständnis konnte der Richter dem Mann aber wenig zugutehalten. Die vielen Vorstrafen, der Kauf der Waffe trotz Waffenverbots und die abgebrochenen Therapien wirkten erschwerend. Bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft, fasste der Klagenfurter 8 Jahre aus. Der 30-Jährige nahm das Urteil nach kurzer Beratung auch an, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig.

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