Hitzetod eines Kleinkinds im Pkw: Mutter zu vier Monaten verurteilt

18-Jährige erhielt am Landesgericht Feldkirch bedingte Haftstrafe, fünf Monate bedingt für 21-jährigen Freund. Urteile nicht rechtskräftig

Eine 18-jährige Frau und ihr 21-jähriger Freund sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung zu vier bzw. fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die beiden waren im August 2017 in der Wohnung des Mannes eingeschlafen, während der 20 Monate alte Sohn der Frau im überhitzten Auto verstarb. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die junge Frau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls 17 Jahre alt war - für sie galt das Jugendstrafgesetz-, fasste zudem eine Geldstrafe von 1.000 Euro aus, ihr Freund erhielt zu den fünf Monaten bedingt eine Geldstrafe von 3.600 Euro. Der Richter betonte in seiner Begründung, die beiden hätten damit rechnen müssen einzuschlafen, wenn sie sich nach einer langen, anstrengenden Fahrt in der Hitze auf das Bett legten.

Die damals 17-jährige Frau und ihr Freund, der nicht der Kindsvater ist, waren mit dem Kleinkind aus der Steiermark nach Vorarlberg zurückgefahren. Als sie am Nachmittag zu Hause eintrafen, war der Bub im Kindersitz eingeschlafen. Weil das Paar das Kind nicht aufwecken wollte, ließ es den Buben im Auto zurück. Erst nach Stunden - das Paar war in der Wohnung ungewollt eingeschlafen - sah der Mann nach dem Buben, doch der war bereits tot.

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