Hitlergruß am Loibacher Feld: Zwei Jahre bedingt für Kroaten

Das Treffen in Bleiburg 2018
Geschworene am Landesgericht Klagenfurt befanden 69-Jährigen einstimmig der Wiederbetätigung schuldig.

Ein 69-jähriger Kroate ist am Montag in Klagenfurt von einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte beim Kroatentreffen am Loibacher Feld bei Bleiburg 2017 den Hitlergruß ausgeführt. Das bestritt er und behauptete, es handle sich um den "kroatischen Gruß".

Historiker als Zeuge geladen

Aufgrund dieser Verantwortung war eigens ein kroatischer Historiker als Zeuge geladen worden, der die Angelegenheit aufklären sollte und dies auch tat. Die Geschworenen befanden den Mann einstimmig der Wiederbetätigung schuldig, wegen des Hitlergrußes ebenso wie wegen seiner Aussagen in einer ORF-Dokumentation, in der er Adolf Hitler und dessen Diktatur ausdrücklich gelobt hatte. Aufgrund seiner Unbescholtenheit wurde die Strafe bedingt nachgesehen, als dem Kroaten erklärt wurde, dass er nicht ins Gefängnis muss, nahm er das Urteil an. Staatsanwältin Nicole Zwirn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Nach Ende des Verfahrens wurde der Verurteilte von der Polizei abgeholt. Gegen ihn bestehe ein Aufenthaltsverbot in Österreich, erklärte der Beamte, daher werde man den 69-Jährigen zur Grenze bringen.

69-Jähriger stellte sich als Opfer dar

Drei Mal hatte der Mann am Loibacher Feld den Hitlergruß gezeigt, wie Zeugen am ersten Verhandlungstag bestätigten. Der Angeklagte wies auch am zweiten Verhandlungstag sämtliche Vorwürfe zurück und stellte sich als Opfer dar. Man möge ihm sagen, wie er nun grüßen solle, denn man hebe doch bei jedem Gruß die Hand. Danach grüßte er den Richtersenat, wobei er beide Hände demonstrativ in den Hosentaschen versenkte. Er blieb bei seiner Version mit dem "kroatischen Gruß", den auch die kroatische Präsidentin bei der Ablegung ihres Amtseids verwendet habe.

Ustascha-Gruß

Diese Behauptungen wies der Historiker Mario Jareb im Zeugenstand zurück. Er ist Professor am kroatischen Institut für Geschichte und hat über die Ustascha-Bewegung ab 1941 dissertiert. Seine Befragung war auf Antrag der Verteidigung erfolgt. Jareb erläuterte, wenn vom Ustascha-Gruß die Rede sei, spreche man von den Worten "za dom spremni" (für die Heimat bereit, Anm.). Dieser Gruß bestehe seit Ende 1931, Anfang 1932, der Gruß habe zu dieser Zeit keine Handbewegung umfasst. Während des Ustascha-Regimes habe man begonnen, zu dem Gruß den rechten Arm zu heben, analog zum Hitler-Gruß. Eine offizielle Anordnung für die Verwendung des Grußes habe es nicht gegeben.

Verteidiger Michael Krautzer beharrte in seinem Plädoyer darauf, sein Mandant habe lediglich den kroatischen Gruß verwendet, was in Österreich sicher nicht strafbar sei. Jareb hatte zuvor erklärt, es gebe keinen offiziellen Gruß in Kroatien, bei dem die rechte Hand gehoben werde. Die Geschworenen schenkten dem Angeklagten offenbar ebenfalls keinen Glauben, die Frage nach der Wiederbetätigung wurde mit acht zu null bejaht.

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